Ludolf Rauschenplat
Ludolf Rauschenplat (* um 1485 in Einbeck; † 1557) war ein Bürgermeister von Göttingen.[1]
1516 wurde er Mitglied in der Göttinger Kaufleutegilde. Ab 1531 war er Ratsherr in der Stadt. Mindestens zwischen 1533 und 1541 sowie zwischen 1543 und 1547 war er Bürgermeister der Stadt Göttingen.
Er war an den Beratungen zur Einführung der Reformation in Göttingen beteiligt.[2][3] Zudem unterstützte er den Theologen und Reformator Anton Corvinus beim Verfassen einer Kirchenordnung, die Abschnitte aus dem Werk des Andreas Osiander von 1533 übernahm.[4] Dazu beteiligte er sich auch an Visitationen.[5] Als Elisabeth von Calenberg 1544 eine Schatzung im Umland der Stadt erheben wollte, drohte eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen ihren Begleitern und den aufgebrachten Bürgern. Rauschenplat konnte diese abwenden durch einen mit Elisabeth zuvor vereinbarten Kanonenschuss, woraufhin sie aus der Gegend abreiste und sich die Lage beruhigte. In der Folgezeit wurden Kanonenschüsse in der Gegend mit dem Spruch "Rauschenplats Hahn kräht" kommentiert.[6] Er war ein Sympathisant des Superintendenten Joachim Mörlin.[7] Mörlin wurde 1550 durch den Landesherrn Erich II. aus der Stadt vertrieben.[8] 1554 wurde auch Rauschenplat von dem aus dem Geschlecht Schwanenflügel stammenden Bürgermeister der Stadt und dessen Anhängern aus Göttingen vertrieben.
Ludolf Rauschenplat entstammte einem illegitimen Zweig des Geschlechtes Rauschenplat, das im heutigen südlichen Niedersachsen in mehreren Orten begütert war. Das Familienwappen dieses Zweigs weist zwei gestielte Blätter auf anstelle von drei gestielten Blättern des Hauptzweigs. Er war ab 1519 wohnhaft im Haus Johannisstr. 6, an dessen Fassade das geschnitzte Familienwappen erhalten ist.
Nach Angaben des Chronisten Johannes Letzner wurde er in der St. Johanniskirche in Göttingen begraben.[9] Dort hatte Mörlin den Hauptgottesdienst gehalten.[10] Von Rauschenplats Grabplatte ist im Niedersächsischen Landesarchiv eine Zeichnung erhalten, die anlässlich eines Verfahrens vor dem Reichskammergericht angefertigt worden war.
Einzelnachweise
- DIO 19 Stadt Göttingen (1980), Nr. 110a
- Albrecht Saathoff: Aus Göttingens Kirchengeschichte, 1929, S. 142
- Wilhelm Havemann: Die Kirchenreformation der Stadt Göttingen, 1842, S. 24–29
- Ludwig Adolf Petri: Agende der Hannoverschen Kirchenordnungen, 1852, S. 37
- Emil Sehling: Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts - Niedersachsen 1. Hälfte, 1957, S. 855
- Georg Heinrich Klippel: Göttingen und seine Umgebungen, 1824, S. 212f
- Jürgen Diestelmann: Joachim Mörlin, 2003, S. 82
- Martin Stupperich: Osiander in Preußen, 2011, S. 113
- Johannes Letzner: Braunschweig-Lüneburg-Göttingensche Chronika, Drittes Buch, S. 528
- Karl Heinz Bielefeld: Die Kirche nach der Reformation, in: Dietrich Denecke, Helga-Maria Kühn (Hg.): Göttingen - Von den Anfängen bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges, 1987, S. 524