Liste der Bodendenkmäler in Kößlarn

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem niederbayerischen Markt Kößlarn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kößlarn

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7644-0001 BW
(Standort) Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7644-0002 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums. D-2-7644-0003 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7644-0004 BW
(Standort) Turmhügel des Mittelalters. D-2-7644-0005 BW
(Standort) Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7644-0006 BW
(Standort) Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7644-0007 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7644-0039 BW
Marktplatz 35; Marktplatz 39
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit von Kößlarn und dem befestigten Friedhof. D-2-7644-0067
weitere Bilder
(Standort) Erdstall mittelalterlicher oder frühneuzeitlicher Zeitstellung. D-2-7644-0097 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Kößlarn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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