Liste der Bodendenkmäler in Fürstenzell

Auf dieser Seite s​ind die Bodendenkmäler i​n der niederbayerischen Gemeinde Fürstenzell zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Bodendenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Fürstenzell

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Verebnete Viereckschanze der späten Latènezeit. D-2-7445-0001
() Station des Jungpaläolithikums/Mesolithikums, Siedlung des Spätneolithikums (Altheimer Gruppe) D-2-7445-0002
() Siedlungen des Spätneolithikums (Altheimer Gruppe) und der späten Latènezeit. D-2-7445-0004
() Station des Mittel- oder Jungpaläolithikums und Siedlung des Spätneolithikums. D-2-7445-0005
() Siedlung des Endneolithikums. D-2-7445-0007
() Siedlung des Neolithikums. D-2-7445-0013
() Station des Jungpaläolithikums und Siedlung des Neolithikums. D-2-7445-0014
() Verebnete Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeit D-2-7445-0021
() Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7445-0022
() Verebnete Viereckschanze der späten Latènezeit. D-2-7445-0051
() Verebnete Viereckschanze der späten Latènezeit. D-2-7445-0052
() Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Wallfahrtskapelle D-2-7445-0132
() Mittelalterliche und frühneuzeitliche Hofwüstung Krottenthal. D-2-7445-0145
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Klosters D-2-7445-0157
() Siedlung des Spätneolithikums. D-2-7445-0168
() Siedlung des Neolithikums. D-2-7445-0169
() Siedlung des Neolithikums. D-2-7445-0170
() Siedlungen des Neolithikums und der späten Latènezeit. D-2-7445-0171
() Siedlung des Neolithikums. D-2-7445-0172
() Silexabbaugebiet und Schlagplätze vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7445-0176
() Schlagplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7445-0177
() Siedlung des Neolithikums. D-2-7445-0178
() Siedlung der Steinzeiten. D-2-7445-0179
() Siedlung und verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7445-0180
() Hoch- bis spätmittelalterlicher ebenerdiger Ansitz "Burgstall Hirschstein". D-2-7446-0101
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde D-2-7446-0261
() Siedlungen des Neolithikums und der Latènezeit. D-2-7446-0264
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche D-2-7545-0149
() Siedlung des Neolithikums, u. a. der Linearbandkeramik, und der Latènezeit D-2-7545-0155
() Siedlungen des Neolithikums und der Latènezeit. D-2-7545-0156
() Siedlung des Neolithikums. D-2-7546-0021
() Siedlung der Linearbandkeramik sowie des Mittel- und Spätneolithikums. D-2-7546-0051
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche D-2-7546-0080
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der Hofwüstung D-2-7546-0085
() Siedlungen des Altneolithikums und der späten Latènezeit. D-2-7546-0087
() Siedlungen des Neolithikums und der späten Latènezeit sowie des Mittelalters. D-2-7546-0088

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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