Liste der Bodendenkmäler in Haarbach

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Haarbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Haarbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher bzw. mittelalterlicher Zeitstellung, Siedlung der Bronzezeit. D-2-7444-0027
() Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7444-0030
() Untertägige Befunde und Funde im Bereich des frühneuzeitlichen Schlosses von Haarbach. D-2-7444-0154
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der spätmittelalterlichen katholischen Pfarrkirche St. Martin in Haarbach, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. D-2-7444-0155
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen katholischen Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt in Wolfakirchen, darunter die Spuren von älteren Vorgängerbauten bzw. Bauphasen. D-2-7444-0167
() Burgstall des Mittelalters („Rotenbergham“). D-2-7445-0024
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7445-0025
() Weitgehend verebneter Wasserburgstall des Mittelalters („Rainding“). D-2-7445-0026
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Stephanus in Bergham, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. D-2-7445-0078
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der frühneuzeitlichen katholischen Pfarrkirche St. Michael in Rainding mit aufgelassenem Ortsfriedhof, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. D-2-7445-0083
() Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung oder Kohlenmeiler des Mittelalters oder der frühen Neuzeit. D-2-7544-0002
() Verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7544-0003
() Siedlung der vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7544-0004
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Wallfahrtskirche Hl. Papst Gregor der Große in Grongörgen, darunter die Spuren von mindestens einem Vorgängerbau. D-2-7544-0110
() Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-2-7544-0135
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0019
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0022
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0023
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0024
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0025
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0026
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0027
() Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-2-7545-0028
() Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Andreas in Oberuttlau, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. D-2-7545-0147

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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