Liste der Bodendenkmäler in Haiming (Oberbayern)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Haiming zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Haiming

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung sowie Burgstall des hohen Mittelalters (Burg Haarbach) und abgegangene Kirche des Mittelalters und der frühen Neuzeit (St. Veit). D-1-7743-0002 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.2198851,12.8713518!/D:Abschnittsbefestigung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung sowie Burgstall des hohen Mittelalters (Burg Haarbach) und abgegangene Kirche des Mittelalters und der frühen Neuzeit (St. Veit)., Abschnittsbefestigung!/|BW]]
(Standort) Burgstall des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit (Schloss Haiming). D-1-7743-0005 BW
(Standort) Wall-Graben-Anlage vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0006 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0022 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und Brandgräber der Urnenfelderzeit. D-1-7743-0024 BW
(Standort) Grabhügel sowie Siedlung und Grabenwerk vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0025 BW
(Standort) Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0027 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0028 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0030 BW
(Standort) Verebneter Grabhügel mit Kreisgraben und Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0033 BW
(Standort) Verebneter Grabhügel mit Kreisgraben vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0038 BW
Hauptstraße 20
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Stephan in Haiming und ihrer Vorgängerbauten. D-1-7743-0040
(Standort) Körpergräber der mittleren Latènezeit. D-1-7743-0042 BW
Kirchplatz 1
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Expositur- und Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt in Niedergottsau. D-1-7743-0044
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7743-0048 BW
(Standort) Untertägige frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Piesing und seiner Vorgängerbauten mit Wirtschaftshof und barocken Gartenanlagen. D-1-7743-0054
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(Standort) Brandgräber der späten Bronzezeit und der Urnenfelderzeit sowie Siedlung der römischen Kaiserzeit. D-1-7842-0098 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Nikolaus in Neuhofen. D-1-7842-0140
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Haiming – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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