Liste der Bodendenkmäler in Erlbach (Oberbayern)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Erlbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Erlbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Burgstall des hohen Mittelalters sowie untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filial- und Wallfahrtskirche St. Leonhard in Steinhausen. D-1-7642-0002 BW
(Standort) Ringwall des frühen Mittelalters. D-1-7642-0003 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7642-0013 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Kreisgräben und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung sowie Pestfriedhof der frühen Neuzeit (1648/49). D-1-7642-0015 BW
Dorfstraße 13
(Standort)
Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Petrus und Paulus in Erlbach. D-1-7642-0016
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Michael in Endlkirchen. D-1-7642-0017
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7642-0018 BW
(Standort) Grabhügel mit Bestattungen der Bronzezeit. D-1-7742-0020 BW
(Standort) Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Nebenkirche St. Nikolaus und Florian in Birnbach. D-1-7742-0150 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7742-0153 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Erlbach (Oberbayern) – Sammlung von Bildern
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