Liste der Baudenkmäler in Weidhausen bei Coburg

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Weidhausen bei Coburg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Trübenbach

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Oberreuther Straße 1
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiges Bauernhaus mit Satteldach, um 1800, Verschieferung bezeichnet 1912 D-4-73-174-7
Ortsstraße 21
(Standort)
Rathaus Ehemaliges Rathaus, Satteldach mit Dachreiter und Freitreppe, Obergeschoss verschiefert, Mitte 19. Jahrhundert D-4-73-174-8
Ortsstraße 25
(Standort)
Satteldachbau Zweigeschossiger, verschieferter Satteldachbau, Mitte 19. Jahrhundert D-4-73-174-9

Weidhausen bei Coburg

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
an der Straße nach Mödlitz
()
Centstein Centstein bezeichnet 1608. D-4-73-174-5
Hauptstraße 1
(Standort)
Walmdachhaus Spätklassizistisches Walmdachhaus, Lisenengliederung und kleiner Dreiecksgiebel, bezeichnet 1843. D-4-73-174-1
vor der Kirche
(Standort)
Kriegerdenkmal Kriegerdenkmal, 1922. D-4-73-174-4
Reußenberg 4
(Standort)
Walmdachhaus mit Zwerchhaus Klassizisierend-gotisierendes Walmdachhaus mit Zwerchhaus, Mitte 19. Jahrhundert D-4-73-174-2
Sonnefelder Straße 1
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Chorturm 15. Jahrhundert, mit Fachwerkobergeschoss, Langhaus 1977/78; mit Ausstattung D-4-73-174-3
weitere Bilder
() Stein Stein, wohl Jagdstein, mit Initialen J und G (?), Jagdhorn mit Grenzmarkierung, wohl erste Hälfte 19. Jahrhundert D-4-73-174-6

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
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