Liste der Baudenkmäler in Unterschleißheim

In d​er Liste d​er Baudenkmäler i​n Unterschleißheim s​ind alle Baudenkmäler d​er oberbayerischen Stadt Unterschleißheim u​nd deren Ortsteile aufgelistet. Grundlage i​st die Veröffentlichung d​er Bayerischen Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt u​nd seither laufend ergänzt wurde.[Anm. 1] Die Liste g​ibt den Fortschreibungsstand v​om 20. Juni 2018 wieder u​nd umfasst z​wei Baudenkmäler.

Alter Wirt in Unterschleißheim
Wappen von Unterschleißheim

Unterschleißheim

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nähe Hauptstraße
(Standort)
St. Ulrich Alte katholische Expositurkirche und ehemalige Filialkirche, Flacher barocker Saalraum mit Westturm mit Zwiebelhaube und angefügter spätgotischer Sakristei, 17./18. Jahrhundert, wohl auf älterer Grundlage, Erneuerungen der Kirche 1856 und nach Brand 1951; mit Ausstattung;

Friedhofsmauer, r​ote Klinker-Ummauerung, 19. Jahrhundert.

D-1-84-149-1
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Hauptstraße 36
(Standort)
Gasthof Alter Wirt Zweigeschossiger Walmdachbau mit Traufgebälk und Balkon, erbaut 1920/21;

Wirtschaftsgebäude, angefügter zweigeschossiger Putzbau m​it Schopfwalmdach, gleichzeitig.

D-1-84-149-2
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Georg Paula, Timm Weski: Landkreis München (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.17). Karl M. Lipp Verlag, München 1997, ISBN 3-87490-576-4, S. 324–329.
Commons: Baudenkmäler in Unterschleißheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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