Liste der Baudenkmäler in Unterschleißheim
In der Liste der Baudenkmäler in Unterschleißheim sind alle Baudenkmäler der oberbayerischen Stadt Unterschleißheim und deren Ortsteile aufgelistet. Grundlage ist die Veröffentlichung der Bayerischen Denkmalliste, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.[Anm. 1] Die Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 20. Juni 2018 wieder und umfasst zwei Baudenkmäler.
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Alter Wirt in Unterschleißheim
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Wappen von Unterschleißheim
Unterschleißheim
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Nähe Hauptstraße (Standort) |
St. Ulrich | Alte katholische Expositurkirche und ehemalige Filialkirche, Flacher barocker Saalraum mit Westturm mit Zwiebelhaube und angefügter spätgotischer Sakristei, 17./18. Jahrhundert, wohl auf älterer Grundlage, Erneuerungen der Kirche 1856 und nach Brand 1951; mit Ausstattung;
Friedhofsmauer, rote Klinker-Ummauerung, 19. Jahrhundert. |
D-1-84-149-1 | ![]() weitere Bilder |
Hauptstraße 36 (Standort) |
Gasthof Alter Wirt | Zweigeschossiger Walmdachbau mit Traufgebälk und Balkon, erbaut 1920/21;
Wirtschaftsgebäude, angefügter zweigeschossiger Putzbau mit Schopfwalmdach, gleichzeitig. |
D-1-84-149-2 | ![]() weitere Bilder |
Siehe auch
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Georg Paula, Timm Weski: Landkreis München (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.17). Karl M. Lipp Verlag, München 1997, ISBN 3-87490-576-4, S. 324–329.
Weblinks
Commons: Baudenkmäler in Unterschleißheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Unterschleißheim (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Unterschleißheim im Bayerischen Denkmal-Atlas
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