Liste der Baudenkmäler in Treffelstein

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Treffelstein zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Treffelstein aus der Luft

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

Treffelstein

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Drachenturm
(Standort)
Bergfried, sogenannter Drachenturm Zylindrischer Bau aus Gneisbruchstein, wohl 11. Jahrhundert D-3-72-165-4
Biberbacher Straße 5
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Zweigeschossiger und giebelständiger Halbwalmdachbau, um 1840 D-3-72-165-1
Kapellenfelder, an der Straße nach Biberbach
(Standort)
Feldkapelle Traufständiger Satteldachbau mit Dachreiter und Putzgliederungen, 1902, renoviert 1984; mit Ausstattung D-3-72-165-5
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Schloßhof 12
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Erscheinung des Herrn Traufständiger Saalbau mit Satteldach, eingezogenem Chor, Chorflankenturm mit Pyramidendach und ehemaliger Ostchor des Vorgängerbaus von 1727 bis 1729, Langhaus 1934 von Max Wittmann, Regensburg; mit Ausstattung D-3-72-165-2
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Schloßhof 13
(Standort)
Bauernhaus Eingeschossiges und giebelständiges Wohnstallhaus mit Halbwalmdach, 1. Hälfte 19. Jahrhundert D-3-72-165-3

Biberbach

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Biberbach 16
(Standort)
Katholische Expositurkirche St. Peter und Paul Giebelständiger Saalbau mit eingezogenem Chor, Satteldach, Chorflankenturm mit Spitzdach und Sakristei mit Walmdach, neugotisch, 1905/06; mit Ausstattung D-3-72-165-6
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Biberbach 81
(Standort)
Ehemalige Schmiede Eingeschossiges und traufständiges Wohnstallhaus mit Halbwalmdach und Giebelschrot, 1. Hälfte 19. Jahrhundert D-3-72-165-7

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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