Liste der Baudenkmäler in Sparneck

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in dem oberfränkischen Markt Sparneck zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 19. August 2014 wieder und enthält 11 Baudenkmäler. Weitere Denkmäler sind Bodendenkmäler, darunter das abgegangene Schloss Stockenroth, und Naturdenkmäler.

Wappen von Sparneck

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Sparneck

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Humbertstraße 2
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossig, mit Halbwalmdach, erste Hälfte 19. Jahrhundert, im Mauerwerk Reste der 1523 zerstörten Burg D-4-75-174-1
Marktplatz 1
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossig, mit Walmdach, Mitte 19. Jahrhundert,Türrahmung, Granit, Ende 18. Jahrhundert D-4-75-174-2
Marktplatz 2
(Standort)
Gasthaus zum Goldenen Adler Zweigeschossiges Gebäude mit hohem Halbwalmdach, erste Hälfte 19. Jahrhundert D-4-75-174-3
Marktplatz 4
(Standort)
Rathaus Zweigeschossiger Walmdachbau mit Dachreiter, bezeichnet „1838“ D-4-75-174-4
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Münchberger Straße 1
(Standort)
Wohnstallhaus Zweigeschossig, mit Walmdach, bezeichnet „1806“; im Mauerwerk Reste der 1523 zerstörten sparneck'schen Burg D-4-75-174-5
Münchberger Straße 8
(Standort)
Ehemaliges Feezsches Amtshaus Zweigeschossiger Mansarddachbau, 1763, über älterem Kern D-4-75-174-6
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Schlossgasse 1
(Standort)
Ehemaliges Hartungsches Amtshaus Dreigeschossiger Walmdachbau, 1730, im Nebengebäude, sogenanntes Manghaus, Mauerrest der 1523 zerstörten Burg D-4-75-174-7
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Weißdorfer Straße 2
(Standort)
Wohnstallhaus Zweigeschossig, mit Halbwalmdach, Ende 18. Jahrhundert D-4-75-174-8
Weißdorfer Straße 7
(Standort)
Wohnstallhaus Giebelständig, Mauerwerksbau verputzt, zweigeschossig, Krüppelwalmdach mit Schieferdeckung, verzahnte Eckquaderung, geohrte Türrahmung; mit Scheune, Ende 18. Jahrhundert D-4-75-174-9
Weißenstädter Straße 1
(Standort)
Pfarrhaus Zweigeschossiger Walmdachbau, Mitte 19. Jahrhundert D-4-75-174-10
Weißenstädter Straße 3
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Ehemalige Karmelitenklosterkirche Sankt Veit, Saalbau mit eingezogenem Chor und Westturm, im Wesentlichen zweite Hälfte 15. Jahrhundert, 1695–98 Verlängerung nach Westen und Turmbau, 1852–61 Turmneubau und Restaurierung in neugotischen Formen, mit Ausstattung D-4-75-174-11
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Ehemalige Baudenkmäler nach Ortsteilen

Sparneck

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Abteilung Schlöppner Brunnen
()
Gedenkstein Gedenkstein von 1881 D-4-75-174-13
Abteilung Kälbergraben
()
Gedenkstein 1883 D-4-75-174-14
Zwischen Hohem Stein und Großem Waldstein
()
Elf Grenzsteine Grenzsteine, einer bezeichnet „1770“ D-4-75-174-15
Am Schindelberg
()
Zwei Grenzsteine Einer bezeichnet „1741“ D-4-75-174-16
Am Nordhang des Kleinen Waldsteins
()
Acht Grenzsteine 18. Jahrhundert D-4-75-174-17

Siehe auch

Literatur

Commons: Baudenkmäler in Sparneck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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