Liste der Baudenkmäler in Gesees
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Gesees zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält acht Baudenkmäler.
Ensembles
Ensemble Kirchenburg Sankt Marien mit Umgebung
Die in Spornlage auf dem Sophienberg hoch über dem Dorf sich erhebende Kirchenburg (Lage) des 14./15. Jahrhunderts ist durch einen gepflasterten Weg mit den beiden Pfarrhäusern verbunden, von denen sich das eine im Dorf, das andere am Hang auf halber Strecke zwischen Dorf und Kirche befindet. Dadurch entsteht eine zusammenhängende bauliche Anlage, die zwischen Dorf und Kirchenburg vermittelt. Die Pfarrhäuser sind zweigeschossige Walmdachbauten des 18. Jahrhunderts. Der Weg mit einer Brücke wurde um 1700 angelegt. Innerhalb der Wehrmauer befinden sich neben der Kirche des 14. und frühen 15. Jahrhunderts das ehemalige Glockenhaus und ein Quaderbau der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der Wehrbereich wurde nach Osten in zwei Abschnitten als Friedhof erweitert, der von einer Quadermauer eingefriedet wird. Die Kirchenburg über den baumbestandenen Hängen ist in der Landschaft weithin sichtbar. Aktennummer: E-4-72-140-1.
Baudenkmäler nach Gemeindeteilen
Gesees
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Kirchweg 9 (Standort) |
Ehemaliges Glockenhaus | An die Kirchhofbefestigung angebauter zweigeschossiger Satteldach- bzw. Frackdachbau, Sandsteinquader, teils verputzt, hofseitig Fachwerk, 1459 | D-4-72-140-3 | |
Kirchweg 10 (Standort) |
Weganlage zur Kirchenburg | Sandsteinpflaster, mit einbogiger Brücke, bezeichnet „1700“ | D-4-72-140-6 | |
Kirchweg 11 (Standort) |
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche, ehemalige Wallfahrtskirche St. Marien zum Gesees | Basilika mit eingezogenem Chor 14. Jahrhundert, Langhaus 1410 und Chorflankenturm 1907, Langhausstrebepfeiler 1907; mit Ausstattung
Kirchhofbefestigung, Anlage des 14./15. Jahrhunderts, erneuert im 16. Jahrhundert Kriegerdenkmal, hohe Sandsteinsäule, flankiert von seitlichen Sandstein-Tafeln mit Kugelbekrönung, nach 1918 und 1945 Kreuzstein, Sandstein, an der westlichen Außenmauer der Kirche, 15. Jahrhundert |
D-4-72-140-4 | weitere Bilder |
Kirchweg 12 (Standort) |
Oberes Pfarrhaus | Zweigeschossiger Walmdachbau, Sandsteinquader, bezeichnet „1731“ | D-4-72-140-5 | |
Nähe Hauptstraße (Standort) |
Kreuzstein | Aus Sandstein, 15. Jahrhundert | D-4-72-140-1 | |
Untere Flur (Standort) |
Kreuzstein | Sandstein, an der Südseite mit gotischem Kreuzrelief, 15. Jahrhundert | D-4-72-140-7 | |
Weinbergstraße 3 (Standort) |
Unteres Pfarrhaus | Zweigeschossiger Walmdachbau aus Sandsteinquadern, das Erdgeschoss verputzt, bezeichnet „1778“; Einfriedung aus Sandsteinpfeilern, 18. Jahrhundert | D-4-72-140-2 |
Abgegangene Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren.
Spänfleck
- Grenzstein: bezeichnet 1788; an der Straße nach Muthmannsreuth
Siehe auch
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Weblinks
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Gesees (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege