Liste der Baudenkmäler in Prebitz

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Prebitz zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält vier Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Altencreußen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hainbühl
(Standort)
Kreuzstein Niedriger Sandsteinstumpf, mittelalterlich. D-4-72-180-1 BW

Losau

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
In Losau
(Standort)
Backhaus Eingeschossiger Bau aus Sandsteinquadern mit Satteldach, frühes 19. Jahrhundert. D-4-72-180-3 BW

Prebitz

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Prebitz 20
(Standort)
Ehemaliges Schulhaus mit Lehrerwohnung Eingeschossiger, verputzter Sandsteinquaderbau mit Krüppelwalm- und Satteldach, bezeichnet „1821“. D-4-72-180-4 BW

Ruspen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Ruspen 3
(Standort)
Wohnstallhaus Erdgeschoss massiv, Fachwerkobergeschoss und Satteldach, erste Hälfte 19. Jahrhundert. D-4-72-180-2 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.