Liste der Baudenkmäler in Ernsgaden

Auf dieser Seite s​ind die Baudenkmäler i​n der oberbayerischen Gemeinde Ernsgaden zusammengestellt. Diese Tabelle i​st eine Teilliste d​er Liste d​er Baudenkmäler i​n Bayern. Grundlage i​st die Bayerische Denkmalliste, d​ie auf Basis d​es Bayerischen Denkmalschutzgesetzes v​om 1. Oktober 1973 erstmals erstellt w​urde und seither d​urch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen n​icht die rechtsverbindliche Auskunft d​er Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Ernsgaden, das Kirchenschiff von St Laurentius

Liste der Baudenkmäler in Ernsgaden

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Geisenfelder Straße 9
(Standort)
Gasthof Zum Jägerwirt zweigeschossiger, giebelständiger und verputzter Greddachbau mit Putzgliederung und Erker mit Sonnenuhr, 1. Hälfte 18. Jahrhundert D-1-86-116-2
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Hauptstraße 7
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius verputzte, reich gegliederte Saalkirche mit eingezogenem, halbrund geschlossenem Chor und seitlichen Turm mit Spitzhelm, Langhaus mit Bretter-Balkendecke, Chor mit kreuzrippengewölbtem Vorchor und Apsis, neuromanisch, 1887–89; mit Ausstattung D-1-86-116-1
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Pfarrstraße 1
(Standort)
Pfarrhof mit Ökonomiegebäude zweigeschossiger, verputzter Steilsatteldachbau in Ecklage mit Putzgliederung, 1730;

Ökonomiegebäude, erdgeschossiger, verputzter Steilsatteldachbau, gleichzeitig

D-1-86-116-4
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Jolanda Drexler-Herold, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.19). Karl M. Lipp Verlag, München 1992, ISBN 3-87490-570-5, S. 6–7.
Commons: Baudenkmäler in Ernsgaden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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