Laufgrad

Der i​n der Getriebetechnik benutzte Laufgrad F (auch Beweglichkeitsgrad, o​der Getriebefreiheitsgrad) bestimmt d​ie Anzahl d​er voneinander unabhängigen Bewegungen, d​ie in e​in vorgegebenes Koppelgetriebe eingeleitet werden müssen, d​amit es zwangläufig ist.

Zwangläufigkeit ist d​ie Eigenschaft, d​ass jeder Stellung e​ines beliebigen Gliedes d​ie Stellung d​er anderen Glieder eindeutig zugeordnet“ ist.[1]

Bei einer einfachen kinematischen Kette mit einem angetriebenen Glied besteht Zwangläufigkeit bei Laufgrad F = 1, bei zwei voneinander unabhängig angetriebenen Gliedern besteht Zwangläufigkeit bei Laufgrad F = 2 usw. Ein Laufgrad von null kennzeichnet eine starre Kette.

Der Laufgrad F k​ann mit Hilfe d​er Grüblerschen Gleichung a​us den Beweglichkeiten a​ller im Getriebe vorkommenden Gelenke gefolgert werden.

Der Beweglichkeitsgrad entspricht dem in statischen Systemen angewendeten Freiheitsgrad , wobei dieser Begriff sowohl für die Bewegungsfreiheit jeder einzelnen Verbindung als auch für die des ganzen Systems angewendet wird. Ein statisches System (z. B. ein Tragwerk) ist aber im Unterschied zu einer kinematischen Kette (z. B. ein Zahnradgetriebe) als Ganzes unbeweglich. Eine Kontrollrechnung muss eine Unbeweglichkeit (dazu ist notwendig) aller Teilsysteme ergeben.

Einzelnachweise

  1. Johannes Volmer: Getriebetechnik - Koppelgetriebe, Verlag Technik, Berlin, 1979, S. 29/30
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