Laissez-passer
Ein Laissez-passer (französisch „Passierschein“; lɛse paˈseː) ist ein diplomatisches Reisedokument, das insbesondere von internationalen Organisationen für dienstliche Auslandsreisen ausgestellt wird. Es dient damit faktisch ähnlichen Zwecken wie ein Diplomatenpass.
Zweck
Der Laissez-passer wird von internationalen Organisationen anstelle von staatlichen Dienstpässen oder Diplomatenpässen für ausgewählte Mitarbeiter ausgestellt. Diese können einen Laissez-passer für dienstlich veranlasste Reisen bzw. den Grenzübergang verwenden, wobei in der Regel nur Mitgliedsstaaten der betroffenen internationalen Organisation verpflichtet sind, das Dokument anzuerkennen.
Beispiele
Organisationen, deren Laissez-passer-Dokumente in der EU anerkannt werden, sind:[1]
- Europäische Union
- Vereinte Nationen[2]
- Afrikanische Union
- Europäischer Rat
- Internationales Rotes Kreuz
- NATO
Die EU selbst vergibt bereits seit 1953 (damals als EGKS) entsprechende, biometrische Pässe an Mitarbeiter und Diplomaten, welche für sechs Jahre gültig sind.[3][4][5]
Staatlicher Passersatz
Auch von staatlichen Stellen ausgestellte Passersatzdokumente zum einmaligen Grenzübertritt werden mitunter französisch Laissez-passer genannt. Sie werden regelmäßig von den Auslandsvertretungen der Herkunftsländer (Konsulate oder Konsularabteilungen der Botschaften) oder an eigene Staatsbürger (bei EU-Bürgern auch an andere Unionsbürger) ausgestellt, um in das Heimatland zurückreisen zu können; etwa, weil der Reisepass verloren wurde. Ebenso ist es zuletzt vermehrt zum Einsatz gekommen, um die Abschiebung von Migranten in ihre Heimatländer zu ermöglichen.
Einzelnachweise
- https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/default/files/what-we-do/policies/borders-and-visas/document-security/docs/part_iii_travel_documents_issued_by_international_organisations_and_other_entities_subject_to_international_law_en.xlsx
- Section 24 of the Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations Abgerufen am 30. Mai 2018
- Tom Topol: History of the EU and its Laissez-Passer. In: Keesing Platform. 4. August 2020, abgerufen am 24. Mai 2021 (britisches Englisch).
- Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer (PDF)
- EU laissez passer. Abgerufen am 24. Mai 2021 (englisch).