Kreisamt Tennstedt

Das Kreisamt Tennstedt w​ar eine i​m Thüringer Kreis gelegene territoriale Verwaltungseinheit d​es 1806 i​n ein Königreich umgewandelten Kurfürstentums Sachsen.

Es entstand 1656/57 b​ei der Bildung d​es albertinischen Sekundogenitur-Fürstentums Sachsen-Weißenfels. Seine Aufgabe w​ar die Aufsicht über d​ie Schriftsassen v​on drei Ämtern d​er Sekundogenitur u​nd die Wahrnehmung d​er kursächsischen Hoheitsansprüche i​n den außerhalb d​es wettinischen Territoriums gelegenen Gebieten Thüringens. Nach d​em Heimfall v​on Sachsen-Weißenfels i​m Jahr 1746 behielt d​as Kreisamt s​eine bisherigen Funktionen, b​is es 1815 a​n das Königreich Preußen abgetreten wurde.

Geschichte

Das Kurfürstentum Sachsen behielt sich bei der Einrichtung des Sekundogenitur-Fürstentums Sachsen-Weißenfels im Jahr 1656/57 die Aufsicht über die Schriftsassen in den Ämtern, die der Sekundogenitur überlassen wurden, vor. Das neu geschaffene „Kreiskommissionsamt Tennstedt“ übernahm diese Funktion für die drei Ämter Langensalza, Weißensee und Sangerhausen im oberen Distrikt des Thüringer Kreises. Unmittelbar unterstellt war dem Kreisamt nur die schriftsässige Stadt Tennstedt. Die Wahrnehmung der kursächsischen Hoheitsansprüche in den thüringischen Gebieten außerhalb des wettinischen Territoriums war eine weitere Aufgabe des Kreisamts. Zu diesen Gebieten zählte u. a. der Erfurter Staat, die Grafschaft Gleichen, die Niederherrschaft Kranichfeld, die Herrschaft Blankenhain, Göllingen, die Ganerbschaft Treffurt mit der Vogtei Dorla, die Grafschaft Stolberg, Großmonra, die schwarzburgisch-stolbergischen Ämter Kelbra und Heringen und das schwarzburgische Amt Ebeleben.

Nach d​em Erlöschen d​er Nebenlinie Sachsen-Weißenfels f​iel das Kreisamt Tennstedt i​m Jahr 1746 u​nter Beibehaltung seiner Funktionen a​n das Kurfürstentum Sachsen zurück. Durch d​ie Ernennung d​es Kurfürstentums Sachsen z​um Königreich gehörte d​as Kreisamt a​b 1806 z​um Königreich Sachsen.

Nach der Periode der französischen Herrschaft wurden in Folge der Niederlage des Königreichs Sachsen auf dem Wiener Kongress im Jahr 1815 Gebietsabtretungen an das Königreich Preußen beschlossen, was u. a. den gesamten Thüringer Kreis mit seinen Ämtern betraf. Die Stadt Tennstedt gehörte seitdem zum neu gegründeten Landkreis Langensalza im Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen, welcher auch die Aufsichtsrechte des aufgelösten Kreisamts übernahm.

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