Kommandobehörde
Eine Kommandobehörde (KdoBeh) bezeichnet in der Bundeswehr eine militärische Dienststelle, die in der Regel truppendienstliche und fachliche Führungsaufgaben gegenüber unterstellten Truppenteilen und nachgeordneten Dienststellen wahrnimmt. Eine Höhere Kommandobehörde (HöhKdoBeh) ist eine militärische Dienststelle der Streitkräfte, welche dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet ist.[1]
Geschichte
In der Vergangenheit wurde als Kommandobehörde eine militärische Dienststelle, die in der Regel Großverbände auf der Ebene Brigade oder Division führt, definiert. Eine Höhere Kommandobehörde war eine militärische Dienststelle vom Korpskommando oder von entsprechenden Dienststellen an aufwärts.[2][3]
Dienststellen (Auswahl)
Aktuell
Ehemalig
- Heeresführungskommando
- Heeresamt
- Heeresunterstützungskommando
- Luftflottenkommando/Luftwaffenführungskommando
- Luftwaffenamt
- Luftwaffenunterstützungskommando
- Kommando Einsatzverbände Luftwaffe
- Kommando Unterstützungsverbände Luftwaffe
- Zentrum Luftoperationen
- Luftwaffentruppenkommando
- Flottenkommando
- Marineamt
- Marineunterstützungskommando
- Kommando der Flottenbasis
- Kommando der Marineausbildung
- Zentrale Marinedienststelle
- Zentrales Marinekommando
- Streitkräfteunterstützungskommando
- Streitkräfteamt
- 1. Deutsch-Niederländisches Korps
- Eurokorps
- Multinationales Korps Nord-Ost
- Multinationales Kommando Operative Führung
Einzelnachweise
- Streitkräfteamt (Hrsg.): A2-500/0-0-1 - Grundbegriffe der militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen, Nr. 209 f. 13. Dezember 2019 (fragdenstaat.de [PDF; abgerufen am 9. August 2021]).
- Zentrale Dienstvorschrift 1/50 - Grundbegriffe der militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen, Nr. 113 f. Neufassung 1996. In: Bundeswehrkalender B19, S. 4 Stand 2004/II.
- A2-500/0-0-1 - Grundbegriffe der militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen. In: Bundeswehrkalender B19, Stand 2019/1. (Herausgabe der Vorschrift am 27.02.2018).
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