Klapptür
Klapptür bezeichnet ein an einer horizontalen Achse befestigtes Türblatt.
Eine Klapptür kann oben oder unten angeschlagen sein, anders als bei dem verbreitetsten Türentyp, der Schwenktür mit seitlicher, horizontaler Achse. Sie öffnet nach außen oder nach innen. Mittels (durch das Eigengewicht ausgelöstes) Niederfallen bzw. Aufheben wird der Zugang bzw. Zugriff zu etwas erschlossen. Klapptüren sind Spezialmechanismen, die je nach Ausführung für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können.
- Katzentür in einer Außentür
- Falltür in Klapptürausführung
- Klapptür mit integrierter Flugzeugtreppe
- Klappbare Autohecktür
- Klapptüren (Flügeltüren) zum Einstieg in ein Automobil
- Automobil-Gerätetür nach oben geöffnet
- Klapptür am Geschirrspüler nach unten geöffnet
Literatur
- Siehe Literatur des Artikels Tür
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