Johann Christian von Quistorp
Johann Christian Edler von Quistorp (* 30. Oktober 1737 in Rostock; † 15. März 1795 in Wismar) war Juraprofessor in Rostock, zweimaliger Rektor der Universität Bützow und mecklenburgischer Strafrechtsgelehrter.
Leben
Johann Christian Quistorp entstammte der angesehenen Gelehrtenfamilie Quistorp. Sein Vater Johann Bernhard Quistorp (1692–1761), Professor der Medizin und später Stadtphysikus in Rostock, ließ seinen 7-jährigen Sohn bereits im Februar 1745 mit dem Vermerk „filii mei“[1] immatrikulieren[2], ein für die damalige Zeit nicht unüblicher Vorgang. 1754 nahm Quistorp schließlich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock auf. 1759 wurde er mit der Dissertation „Utrum unsus testis faciat torturae locum?“ zum Doktor der Rechte promoviert.[3]
Neben seiner anschließenden Lehrtätigkeit als Privatdozent an der Universität Rostock, arbeitete Quistorp als Advokat in Rostock. Seinen zahlreichen Schriften und strafrechtlichen Hauptwerken sowie der Tätigkeit als Kirchenrechtler, verdankte Quistorp 1772 die Berufung zum Professor der Jurisprudenz an die fürstliche Universität Bützow. 1775 erhielt Quistorp vom Herzog Friedrich von Mecklenburg-Schwerin den Auftrag, ein Kriminalgesetzbuch zu erarbeiten, an welchem er bis 1777 arbeitete und welches letztendlich in ein Strafgesetzbuch umgesetzt wurde.
1776 wurde Quistorp erstmals zum Rektor der fürstlichen Universität Bützow gewählt, welcher sich eine zweite im Jahre 1778/1779 anschloss. 1780 erhielt Quistorp den Titel eines königlich-schwedischen Oberappellationsgerichtsrates und wurde Beisitzer des Wismarer Tribunals, dem obersten Gerichtshof der schwedischen Territorien im Heiligen Römischen Reich. So wird die Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin während dieser Zeit auf ihn zurückgeführt. 1792 wurde Quistorp aufgrund seiner zahlreichen Verdienste in den Adelsstand erhoben. Drei Jahre später starb er in Wismar.
Johann Christian Quistorp heiratete am 28. April 1773 Christine Wilhelmine Burgmann, einer Tochter des Rostocker Bürgermeisters Dr. (Johann) Georg Burgmann. Er war durch die Heirat der Schwager der Rostocker Professoren Heinrich Valentin Becker, Jakob Friedrich Rönnberg und Walter Vincent Wiese.[4][5]
Werke
Sein Hauptwerk „Grundsätze des Teutschen Peinlichen Rechts“ trug bereits deutliche aufklärerische und reformorientierte Züge, in dem etwa neben Leibes- und Lebensstrafen mit Haft- und Arbeitsstrafen neue Bußregelungen konzipiert wurden und die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung abgelehnt wurde.
- Utrum unsus testis faciat torturae locum? 1759.
- Grundsätze des Teutschen Peinlichen Rechts. 1770.
- Versuch einer richtigen Bestimmung des Verhältnisses der gemeinen in Deutschland üblichen Strafen gegen einander. 1778.
Literatur
- Johann August Ritter von Eisenhart, Barthold von Quistorp: Quistorp, Johann Christian Edler von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 27, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 54 f.
- Weber, Ralph. In: Angela Hartwig, Tilmann Schmidt (Hrsg.): Die Rektoren der Universität Rostock – 1419–2000. In: Beiträge zur Geschichte der Universität Rostock. Heft 23. Universitätsdruckerei Rostock-Universitätsarchiv 2000. ISBN 3-86009-173-5.
Einzelnachweise
- Matrikelbuch der Universität Rostock: WS 1419 - SS 1760
- Immatrikulation von Johann Christian Quistorp im Rostocker Matrikelportal
- Eintrag zur Disputation von Johann Christian Quistorp im Rostocker Matrikelportal
- Walter Vincent Wiese. In: Paul Falkenberg: Die Professoren der Universität Rostock von 1600 bis 1900. Manuskript, Rostock um 1900.
- Siehe auch das Kurzporträt unter Weblinks.
Weblinks
- Literatur von und über Johann Christian von Quistorp im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Literatur über Johann Christian von Quistorp in der Landesbibliographie MV
- Eintrag zu Johann Christian von Quistorp im Catalogus Professorum Rostochiensium
- Kurzportrait (PDF; 310 kB)