Jagdrevier

Ein Jagdrevier,[1] oftmals k​urz Revier o​der Jagd genannt, z. T. a​ls Jagdgebiet,[2] o​der Jagdbezirk,[3] seltener a​uch als Jagdbogen[4], Pirschbezirk[5] o​der Jagdgrund[6] bezeichnet, i​st ein Gebiet, i​n dem d​ie Jagd ausgeübt wird.

Karte der Jagdreviere auf der Gemarkung der Gemeinde Hasel in Baden im Jahr 1904 – neben dem Ist-Zustand der Jagdgrenzen ist ein Vorschlag zum Gebietstausch zwecks Arrondierung zwischen dem Jagdbezirk der Gemeinde und dem örtlichen Domänenjagdbezirk eingezeichnet

Deutschland

Karte der Jagdreviere auf der Gemarkung der Gemeinde Wyhlen in Baden (unmittelbar an der Schweizer Grenze), 1920/21

Bundesrecht

Im Bundesjagdgesetz werden Jagdreviere a​ls Jagdbezirk bezeichnet.[7]

Die Jagd w​ird in Deutschland flächendeckend i​n Jagdbezirken ausgeübt. Ein Jagdbezirk i​st in Deutschland entweder e​in Eigenjagdbezirk o​der ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk.[8][9] Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse (Privat-, Kommunal- o​der staatliches Eigentum o​der anderes) spielen d​abei keine Rolle. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk k​ann entsprechend d​er erforderlichen Mindestfläche i​n mehrere Jagdbezirke unterteilt werden. In j​edem Jagdbezirk untersteht d​ie Jagdausübung d​em jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Ob d​iese Jagdbezirke d​ann von Jagdrechtsinhabern selbst bejagt werden o​der sie, w​ie bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken i​n den meisten Fällen üblich, a​n Jagdpächter verpachtet werden, l​iegt in d​er Entscheidung d​er jeweiligen Rechtsinhaber begründet. Allerdings besteht d​ie Verpflichtung z​ur Jagdausübung m​it Ausnahme v​on befriedeten Bezirken.

Bayern

Karte der Jagdreviere im Landkreis Cham in Bayern, Stand: 4. Juni 2019

Ein Staatsjagdrevier i​st in Bayern e​in Eigenjagdrevier d​es Freistaates Bayern.[10] In Bayern werden einzelne verpachtete Teile e​ines Jagdrevieres a​ls Jagdbogen bezeichnet.[11][12]

Österreich

In Österreich herrscht weitgehend d​as Revierjagdrecht.[13]

Schweiz

Grundsätzlich g​ilt ein jagdliches Rahmenrecht a​uf Bundesebene.[14] In diesem werden d​ie Kantone z​ur Umsetzung verpflichtet, sodass e​s im kantonal geregelten Jagdrecht sowohl d​as Revierjagdsystem a​ls auch d​as Lizenzjagdsystem gibt.[15]

Siehe auch

Literatur

Commons: Jagdreviere – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Jagdrevier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. „Jagdrevier“ ist die im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlichste Bezeichnung und wird zudem amtlich im Bayerischen Jagdgesetz, im Schweizer Bundesjagdgesetz sowie in den Jagdgesetzen der Kantone mit Revierjagdsystem verwendet.
  2. Amtliche Bezeichnung in österreichischen Landesjagdgesetzen.
  3. Amtliche Bezeichnung im deutschen Bundesjagdgesetz und in den meisten deutschen Landesjagdgesetzen.
  4. Insbesondere für einzelne Jagdreviere in einem größeren Gemeinschaftsjagdrevier verwendete Bezeichnung.
  5. Bezeichnung für Jagdreviere, die Teilgebiete von größeren Jagdrevieren sind.
  6. Meist im Plural Jagdgründe, insbesondere bei der Redewendung „in die ewigen Jagdgründe eingehen“ (sterben).
  7. BJagdG §4
  8. BJagdG §7
  9. BJagdG §8
  10. Bayerisches Jagdgesetz, Art. 9 Staatsjagdreviere.
  11. nach § 8 Abs. 3 Bundesjagdgesetz bzw. Art. 10 Abs. 3 Bayerisches Jagdgesetz
  12. Verordnung des Landratsamtes Dingolfing-Landau über die Abgrenzung der räumlichen Wirkungsbereiche der Hegegemeinschaften, In: Amtsblatt für den Landkreis Dingolfing-Landau, Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau: Amtsblatt Nr. 03 vom 29. Januar 2014
  13. Jagdrecht (Österreich)
  14. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19860156/index.html abgerufen 13. Januar 2018
  15. Jagdrecht (Schweiz)

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