Hegegemeinschaft
Eine Hegegemeinschaft ist in Deutschland ein Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter Reviere, die eine landschaftliche Einheit bilden (§ 10a Bundesjagdgesetz). Sie hat den Sinn, Hegemaßnahmen und Abschusspläne zu koordinieren.
Hegegemeinschaften sind in der Regel privatrechtliche, freiwillige Personalvereinigungen, in einigen Bundesländern, z. B. in Hessen[1] oder Bayern können sie auch von Amts wegen aufgrund des jeweiligen Jagdgesetzes errichtet werden. Im Landkreis Dingolfing-Landau beispielsweise gibt es (Stand seit 2014) zehn Hegegemeinschaften, zu denen die einzelnen Jagdreviere zusammengefasst sind.[2]
Hegegemeinschaften werden gelegentlich mit Hegeringen verwechselt, die allerdings Organisationseinheiten im Deutschen Jagdverband darstellen.
Literatur
- Jägerlexikon: München; Wien; 1983.
Weblinks
- Deutsche Wildtier Stiftung: Hegegemeinschaften in Deutschland (PDF; 620 kB)
- Rotwildhegegemeinschaften in Deutschland, Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zum Thema Rotwildhegegemeinschaften im Rahmen einer Umfrage der Deutschen Wildtier Stiftung. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH – www.juris.de
Einzelnachweise
- Hessische Jagdverordnung (HJagdV), abgerufen am 2. Juni 2020.
- Verordnung des Landratsamtes Dingolfing-Landau über die Abgrenzung der räumlichen Wirkungsbereiche der Hegegemeinschaften, In: Amtsblatt für den Landkreis Dingolfing-Landau, Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau: Amtsblatt Nr. 03 vom 29. Januar 2014