Interkalarfrüchte
Interkalarfrüchte: im katholischen Kirchenrecht die Einkünfte erledigter Pfründen von der Erledigung an bis zu ihrer Wiederbesetzung. Diese Zwischenzeitsfrüchte, auf welche früher die Bischöfe, zum Teil sogar der Papst bisweilen Ansprüche erhoben, traten früher dem Vermögensstock der Pfründe hinzu, wenn sie nicht, wie in manchen Ländern (Baden, Österreich, Württemberg), allgemeinen Kirchenfonds zugutekamen. Die Kosten der Vakanz wurden aus den Interkalarfrüchten im Voraus bestritten.
Siehe auch
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.