Vermögensstock

Vermögensstock, a​uch Grundstock o​der Stock, a​uch Stammvermögen, Vermögensstamm bezeichnet:

  • allgemein das zu einem bestimmten Zeitpunkt eingebrachte, auch übernommene wirtschaftliche Vermögen, siehe Vermögen
  • Stammkapital, das bei einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Kapitaleinlage
  • Grundkapital, Nominalkapital, das bei Gründung der Aktiengesellschaft eingebrachte Kapital
  • Stiftungsvermögen, im österreichischen und Schweizerischen Recht die zu verwaltende Stiftung als Stamm- und Anlagevermögen


Siehe auch:

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