In persona Christi
In persona Christi ist ein Fachbegriff aus der abendländischen Sakramententheologie und heißt so viel wie: an der Stelle Christi.
Der Begriff tritt in der römisch-katholischen Theologie (Kirchenrecht, Dogmatik) und in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche auf.[1] Damit ist gemeint, dass der eigentliche Vollzieher einer gottesdienstlichen Handlung nicht der ist, den man sieht und hört, sondern Christus. Zum Beispiel: Immer wenn jemand tauft, tauft in Wahrheit Christus selbst.
Folgerungen
Aus diesem Grundsatz werden verschiedene Folgerungen gezogen, die teils unbestritten sind, teils – auch im katholischen Raum – der Diskussion unterliegen. So unter anderem:
- Wer für Christus handelt, sollte leben wie Christus: als guter Mensch und Christ; bereit, für Christi Evangelium zu leiden, notfalls zu sterben (Martyrium); möglichst ehelos usw.
- Wer im Kerngeschehen eines Sakraments für Christus handelt, trete während der ganzen Feier in seiner „Rolle“ auf, sei durchgehend Christi „Darsteller“.
- Wer (als Priester) Christus „darstellt“, müsse ihm auch im Geschlecht gleichen, also Mann sein. Damit wäre die christliche Frau vom amtlichen Priestertum ausgeschlossen. Diese Entscheidung hat Papst Johannes Paul II. 1994 in seinem Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ für verbindlich erklärt[2] – siehe auch Frauenordination (Christentum).
- Weil Christus der Eine ist (Monogenes), stelle ihn im Gottesdienst am besten nur ein Amtsträger dar. Deshalb sei Konzelebration unstatthaft oder zumindest unvorteilhaft. Dagegen haben schon Thomas von Aquin und Papst Pius XII. eingewandt: Alle Priester der Kirche sind eins im Hohenpriester Christus, als dessen ministri (Diener) sie stets und nur handeln.
Diese Überlegungen werden vor dem Hintergrund der Überzeugung angestellt, dass Christus immer in seiner ganzen Kirche und besonders in ihren gottesdienstlichen Versammlungen gegenwärtig ist, und weiter, dass jeder Christ in seiner Taufe „Christus angezogen hat“ (Gal 3,27 ), folglich auch die Formel Cyprians gilt: Christianus alter Christus („der Christ ist ein anderer Christus“).
Einzelnachweise
- Apologie der Confessio Augustana 7,28: „Und die Sakramente … sind darum nicht ohne Wirkung oder Kraft, daß sie durch Unwirdige oder Gottlose gereicht werden. Denn um des Berufs willen der Kirche sind solche da, nicht für ihre eigene Person, sondern als Christus, wie Christus zeuget: Wer euch höret, der höret mich. Also ist auch Judas zu predigen gesendet.“
- Apostolisches Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“
Literatur
- Per Erik Persson: Repraesentatio Christi. Der Amtsbegriff in der neueren römisch-katholischen Theologie (= Kirche und Konfessionen, 10), Göttingen 1966, insbes. S. 94ff.
- B.-D. Marliangeas: Clés pour une théologie du ministère. In persona Christi – In persona Ecclesiae. Paris: Beauchesne 1978 (grundlegend).
- Margit Eckholt, Johanna Rahner (Hrsg.): Christusrepräsentanz. Zur aktuellen Debatte um die Zulassung von Frauen zum priesterlichen Amt (= Quaestiones disputatae. Band 319). Herder, Freiburg im Breisgau 2021. ISBN 978-3-451-02319-4.