Konzelebration
Konzelebration (von lat. con „zusammen“ und celebrare „feiern“) bezeichnet die gemeinsame Feier der Liturgie durch einen Hauptzelebranten mit weiteren Zelebranten. Die Konzelebration gehört zu den ältesten gottesdienstlichen Traditionen aller östlichen und westlichen Kirchen katholischer Tradition. Eine der ältesten überlieferten Beschreibungen der Eucharistiefeier aus dem Jahr 200 schildert die heilige Messe als Feier in Konzelebration, die der Diözesanbischof zusammen mit seinem Presbyterium leitet und bei der die Diakone assistieren.
In der katholischen Kirche bezieht sich die Konzelebration vor allem auf die Feier der heiligen Messe, die Weihe der heiligen Öle und die Weihe von Priestern und Bischöfen, in den orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen auch auf die Krankensalbung.
„Ist der Bischof bei einer Gemeindemesse anwesend, ist es höchst angemessen, dass er selbst die Eucharistie feiert und die Priester als Konzelebranten in der heiligen Handlung mit sich verbindet. Das geschieht nicht, um die äußere Feier glanzvoller zu gestalten, sondern um das Mysterium der Kirche zu verdeutlichen, die das „Sakrament der Einheit“ ist.[1][2]“
Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Tradition der Konzelebration besonders betont und die Erarbeitung eines neuen Konzelebrationsritus gewünscht.[3] Die Kirche schreibt die Konzelebration in den liturgischen Ordnungen ausdrücklich vor für die Bischofsweihe, die Priesterweihe, bei der Benediktion eines Abtes und bei der Chrisammesse. Weiterhin empfiehlt sie die Konzelebration ausdrücklich für bestimmte Formen der heiligen Messe wie etwa die Konventsmesse einer Gemeinschaft von Ordensmännern oder Kanonikern, für Messfeiern bei Konzilien, Bischofsversammlungen und Synoden, bei Zusammenkünften von Priestern und für die Feier vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag.[4]
Die Präfation des Hochgebetes der heiligen Messe wird stets vom Hauptzelebranten vorgetragen. Die Konzelebranten beten die Einsetzungsworte leise mit und tragen verschiedene Teile des Hochgebets vernehmlich vor.
Die in Konzelebration gefeierte feierliche heilige Messe mit Gesang und Teilnahme der Gemeinde entspricht dem früheren Levitenamt. Insbesondere die Praxis, dass bei einem Levitenamt zwei Priester in Dalmatik und Tunicella die Rollen von Diakon und Subdiakon übernahmen, ist jetzt ausgeschlossen.[5]
Weblinks
Einzelnachweise
- Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (AEM), Nr. 92.
- Sacrosanctum Concilium, Art. 26.
- Sacrosanctum Concilium, Art. 58.
- Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (AEM) II. Nr. 199.
- „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.“ (Sacrosanctum Concilium, Art. 28); vgl. Johannes Wagner: Wie tot ist das Levitenamt? In: Gottesdienst 7 (1973), Heft 1, S. 138 ff.