Heinrich Christian von Selchow
Johann Heinrich Christian von Selchow (* 26. Juli 1732 in Kindelbrück; † 21. April 1795 in Marburg) war ein deutscher Jurist.
Leben
Mit Unterstützung des Grafen Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode erhielt Selchow in Ilsenburg und Wernigerode eine vorbildliche Erziehung und Ausbildung im Lyzeum. Von 1746 bis 1752 studierte er an der Universität Göttingen, wo er 1755 zum Dr. iur. promoviert wurde. Eine außerordentliche Professur der Rechte erhielt Selchow 1757 in Göttingen und 1762 eine ordentliche Professur. 1771 wurde er Beisitzer der Juristenfakultät.
Selchow folgte 1782 dem Ruf als Geheimer Rat, Vizekanzler und Professor der Rechte nach Marburg. 1783 wurde er Kanzler der Universität Marburg und übte dieses Amt bis zu seinem Tode aus.
Am 28. April 1787 ist er in der Reichsstadt Wetzlar von einer Deputationsloge der Provinzialloge „Zum Reichsadler“ in den Bund der Freimaurer aufgenommen worden.[1]
Werke (Auswahl)
- Anfangsgründe des braunschweigisch-lüneburgischen Privatrechts. Göttingen 1760
- Grundsätze des Wechselrechts, zum Gebrauch öffentlicher Vorlesungen. Göttingen 1777
- Gründliche Bewährung der Gerechtsame des Hochgräflichen Hauses Lippe auf die Herrschaft Sternberg und die übrigen angeblich dazugehörigen Güter nebst eine Widerlegung der dagegen gemachten bischöflich paderbornischen Ansprüche. Lemgo 1783 (LLB Detmold)
Literatur
- Ernst Landsberg: Selchow, Johann Heinrich Christian von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 33, Duncker & Humblot, Leipzig 1891, S. 670 f.
Einzelnachweise
- Georg Kloss: Annalen der Loge zur Einigkeit. Frankfurt a. M. 1842, Nachdruck Graz 1972, S. 231.