Hans Knauth (SA-Mitglied)
Johann „Hans“ Knauth (* 2. Mai 1892 in Bamberg[1]; † 1935[2]) war ein deutscher paramilitärischer Aktivist. Er wurde vor allem bekannt als Angeklagter in einem der auf den Hitler-Putsch vom November 1923 folgenden Prozesse.
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Leben
Knauth war ein Sohn des Karl Knauth und seiner Ehefrau Katharina geborene Baader. Von 1914 bis 1918 nahm Knauth am Ersten Weltkrieg teil. Bei Kriegsende schied er im Rang eines Leutnants aus.[3]
Nach dem Krieg arbeitete Knauth als Bankangestellter.[4]
Im Jahr 1923 übernahm Knauth die Führung des 3. Bataillons des SA-Regiments München. Neben dem Kommandeur des SA-Regiments, Wilhelm Brückner, und den Führern der anderen beiden Bataillone des Regiments, Edmund Heines und Karl Beggel war er damit einer der vier höchsten SA-Führer Münchens im Jahr 1923. In seiner Funktion unterstanden ihm damals etwa 600 Mann.
In seiner Stellung als Führer des 3. Bataillons des Münchener SA-Regiments nahm Knauth am 8. und 9. November 1923 am Hitler-Putsch teil, einem Versuch zum gewaltsamen Umsturz des bestehenden Staates durch die in der Arbeitsgemeinschaft vaterländischer Verbände zusammengefassten Organisationen der extremen völkischen Rechten.
Im Jahr 1924 war Knauth Angeklagter in einem der Hitler-Putsch-Prozesse, die im Frühling und Sommer 1924 vor dem Volksgericht München I abgehalten wurden. Ihm wurde die Verantwortung für den Diebstahl von neugedruckten Banknoten mit einem Nennwert von mehreren Billarden Reichsmark durch die ihm unterstehende SA während der Besetzung der Münchner Reichsbankdruckereien am Morgen des 9. November zum Vorwurf gemacht. Der spätere Ministerpräsident Hoegner sprach von „28.000 Billionen Papiermark“, die Knauth „zur Löhnung der Hitlertruppen“ unter Androhung von Waffengewalt an sich gebracht habe. Der Autor Dornberg beziffert die Summe der von Knauths Leuten entwendeten Banknoten sogar (in der englischen Zahlennomenklatur) mit „quadrillions of marks“. Außerdem wurde Knauth wegen der von ihm angeführten Erstürmung des St. Annen-Klosters, in dem größere Waffenarsenale verwahrt wurden, angeklagt.[5] Das Datum seiner Verurteilung ist der Literatur genauso wenig zu entnehmen wie das Strafmaß. Der spätere bayerische Ministerpräsident Hoegner berichtete aber, dass Knauth eine „Festungsstrafe“ auferlegt bekam, für die das Gericht ihm „volle Bewährungsfrist“ zugestand (Wilhelm Hoegner, Der politische Radikalismus in Deutschland, 1919–1933. Olzog, München 1966, S. 138).
Einzelnachweise
- Geburtsdatum und -ort nach Staatsarchiv München: Polizeidirektion München Nr. 6713, Bl. 72: Aktenvermerk über Johann Knauth vom 26. Januar 1924 (Digitalisat). Siehe auch: John Dornberg: Munich 1923: The Story of Hitler's First Grab for Power, 1982, S. 350.
- Helmut Heiber (Bearb.): Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP. Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes. Regesten, Bd. 1, München u. a. 1983, S. 81 verweist auf einen Vermerk der Dienststelle des Stellvertreters des Führers über „den Tod und den Termin der Beisetzung des Direktors Hans Knauth, eines 'persönlichen Bekannten' Hitlers“ vom Februar 1935.
- John Dornberg: Munich 1923: The Story of Hitler's First Grab for Power, 1982, S. 350.
- Im Münchener Adressbuch für das Jahr 1924 als Kaufmann mit Wohnsitz in der Theresienstraße 78 verzeichnet (Digitalisat).
- John Dornberg: Munich 1923: The Story of Hitler's First Grab for Power, 1982, S. 350.