Google Analytics
Google Analytics (GA) ist ein Trackingtool des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC, das der Datenverkehrsanalyse von Webseiten (Webanalyse) dient.
Google Analytics | |
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Web Analytics | |
Betreiber | Google LLC |
Registrierung | ja |
https://analytics.google.com/ |
Der Dienst untersucht u. a. die Herkunft der Besucher, ihre Verweildauer auf einzelnen Seiten sowie die Nutzung von Suchmaschinen und erlaubt damit eine bessere Erfolgskontrolle von Werbekampagnen. Google Analytics wird von geschätzt 50 – 80 % aller Websites verwendet und ist aus datenschutzrechtlicher Sicht seit Februar 2022 in Europa für unzulässig erklärt.[1][2]
Geschichte
Google Analytics ist eine Weiterentwicklung einer ursprünglich von der Urchin Software Corporation stammenden Technik. Das Unternehmen Urchin wurde von Google im März 2005 übernommen.[3] Aus diesem Grund nennt sich das zur Analyse herangezogene Verfahren auch Urchin Tracking Monitor (UTM). In der Folge wurde die Software an Google angepasst, z. B. durch die Verknüpfung mit Google Ads. Bald war Google Analytics in 16 verschiedenen Sprachen nutzbar. Durch die Übernahme weiterer IT-Unternehmen wurde die Funktionalität ausgeweitet. 2013 gab es mit Universal Analytics eine Version, die Geräte-übergreifendes Tracking ermöglichte.
Heute ist Google Analytics in 31 Sprachen verfügbar.[4] Im Oktober 2020 hat Google die künftige Version von Google Analytics namens Google Analytics 4 (ehemals Analytics App + Web) veröffentlicht, welches auf Machine-Learning setzt und von Haus aus "datenschutzorientiert" sein soll.[5]
Erhobene Daten
Folgende Daten können mit Google Analytics erhoben werden:
- Sitzungsdauer – Verweildauer auf einer Website, nach 20 Minuten endet sie, da davon ausgegangen wird, dass der Benutzer die Seite nicht geschlossen hat
- Absprungrate – Kommt jemand auf eine Seite und verlässt sie ohne Interaktion, zählt das als Absprung.
- Bestellungen, Erstellung von Konten
- Ansehen von Kontaktdaten
- Ansehen von Bewertungen
- Abspielen von Medien
- Aktualisierung der Seite
- Hinzufügen zu Favoriten
- Teilen von Content (Soziale Medien)
- Kampagnentracking – Analyse der Herkunft des Benutzers (z. B. E-Mail, Google-Suche)
Google Analytics verknüpft diese Daten auch mit Suchanfragen und demografischen Daten, die nicht auf dieser Website gesammelt wurden. Das ist teilweise gegen die Datenschutz-Bestimmungen, was bei einer fehlerhaften Datenschutzerklärung zu Abmahnungen führen kann.[6]
Welche Daten erhoben werden, kann jede Website für sich entscheiden.
Kritik
Eine Einbindung des GA-Skripts erschließt Google jedwede Möglichkeit, die ECMA-Script bietet, um Daten zu erheben[7]. Wird die statische IP-Adresse als ein personenbezogenes Datum klassifiziert, wird die Nutzung der GA-Scripts ohne zusätzliche Maßnahmen[8] nicht rechtskonform.
Der Philosoph Rainer Mühlhoff hat herausgestellt, dass Google Analytics aufgrund der detaillierten Vermessung von Nutzerverhalten auf Webseiten das Internet in ein „behaviorelles Echtzeit-Labor“ verwandle und so zur „digitalen Entmündigung“ von Nutzern beitrage.[9] Google Analytics habe aufgrund seiner Quasi-Monopolstellung außerdem dazu beigetragen, die Disziplin des User Experience Designs für Webanwendungen in eine Big-Data-basierte Wissenspraxis zu verwandeln.
Datenschutz
Datenschutzrechtlich betrachtet ist Google Analytics problematisch und umstritten. Google kann mit diesem Analysewerkzeug ein umfassendes Benutzerprofil von Besuchern einer Webseite anlegen. Wird ein anmeldepflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so kann dieses Benutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden. Zusätzlich problematisch ist die Speicherung der Daten in den USA, welche dem Datenschutz einen geringeren Stellenwert einräumen als europäische Staaten.[10]
In der Datenschutzbestimmung von Google heißt es dazu: „Wenn Sie Google-Services nutzen, zeichnen unsere Server automatisch Daten auf, die Ihr Browser verschickt, wenn Sie eine Webseite besuchen. Diese Server-Logdateien können Ihre Webanfrage, die IP-Adresse, den Browsertyp, die Browsersprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und ein oder mehrere Cookies enthalten, die Ihren Browser eindeutig identifizieren können.“
Rechtslage in Deutschland
Das Telemediengesetz in Deutschland lässt nach § 12 Abs. 1 TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zu, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Werkzeugs wie Google Analytics wird aber mitunter die vollständige IP-Adresse (eine benutzerbezogene Angabe) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt, was dem Datenschutz des Benutzers entgegenwirken kann. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich dadurch datenschutzrechtliche Probleme. Es ist bisher juristisch nicht geklärt, welche Rechtsgrundlage dies erlauben soll (siehe § 12 Abs. 1 TMG). Google Analytics ist ein Dienst, der sich beim Aufruf einer Website anonym verhält. Das heißt, dass der Aufrufende diese Interaktion mit Google Analytics gar nicht erst erfährt. Es ist daher umstritten, ob eine solche Übermittlung verboten ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten. So muss beispielsweise eine Einwilligung „bewusst“ erfolgen (§ 13 Abs. 2 TMG).
Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein kam 2009 zu dem Schluss, dass die Nutzung von Google Analytics durch Webseitenanbieter unzulässig sei.[11] Google änderte in der Folgezeit die Funktionalität, so dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im September 2011 verkündete, dass Google Analytics jetzt unter Auflagen verwendet werden darf.[12]
Zu den Auflagen gehört u. a., dass nicht die gesamte IP-Adresse gespeichert werden darf (Code-Erweiterung „anonymizeIp“ entfernt die letzten 8 Bit der IP-Adressen)[13] und Google vom Betreiber der Website vertraglich zur Speicherung der Daten beauftragt werden muss. Mit diesem Code-Zusatz wurde eine zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfüllt, wenngleich die Frage nach der datenschutzrechtlich zulässigen Widerspruchsmöglichkeit bestehen bleibt.[14]
In Hessen bleibt die Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen rechtlich unzulässig.[15]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Brandenburg setzte Anfang 2015 aus Gründen des Schutzes persönlicher Daten die Deaktivierung von Google Analytics auf den öffentlichen Internetseiten der Brandenburgischen Verwaltungen durch. 40 Gemeinden, Ämter, Städte und Landkreise hatten, wie eine Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragte ergab, Google Analytics für ihre Internetangebote eingesetzt.[16]
Schutz der eigenen Privatsphäre
Aufgrund der neuen Datenschutzerklärung von Google über die Zusammenführung der Daten der verschiedenen Dienste geht von Seiten, welche Google Analytics einsetzen, eine erhöhte Gefahr für das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Nutzers aus.[17]
Die Erfassung von Datenspuren durch Google Analytics lässt sich verhindern, indem das Laden und Ausführen des Google-Analytics-Scripts (was auch den Seitenaufbau verlangsamen kann) verhindert wird. Dies geschieht beispielsweise durch das Blockieren von JavaScript (zum Beispiel durch die Firefox-Erweiterung NoScript, Ghostery oder durch Werbeblocker). Es ist auch möglich, den Zugriff auf die Google-Analytics-Domain google-analytics.com insgesamt zu sperren (zum Beispiel durch Werbeblocker, durch Aufnahme in eine Sperrliste, die viele Router anbieten, oder durch die Verwendung der hosts-Datei).
Wer mit den Analyseverfahren des Dienstes nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, sich mit dem seit 25. Mai 2010 veröffentlichten Google Analytics Opt-out, einem Browser-Add-on zu schützen.[18] Es ist für Internet Explorer 8 bis 11, Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und Opera verfügbar.
Seit das Safe-Harbor-Abkommen vor dem EuGH aufgeweicht wurde, sollten die US-Konzerne wieder die für Europa verlangten Datenschutzbestimmungen einhalten.
Die Betreiber von entsprechenden Webseiten sollten Datenschutzerklärungen anbieten, in denen auch auf das „Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics“ hingewiesen wird. Diese findet man jedoch nur selten.
Weitergabe der Daten an Websitebetreiber
Ende des Jahres 2011 hat Google aufgrund der anhaltenden Kritik entschieden, unter bestimmten Umständen keine Informationen mehr über eine Suchanfrage eines Nutzers an die Betreiber von Websites weiterzugeben – auch dann nicht, wenn diese Google Analytics verwenden. Im November 2012 wurde bekannt, dass Google diese Funktion nicht nur im Ausnahmefall verwendet, sondern mittlerweile fast 40 Prozent der Anfragen über die Suchmaschine filtert. Der Experte Danny Sullivan machte das Verhalten öffentlich bekannt, offizielle Stellungnahmen von Google gibt es dazu nicht.[19]
Spam in Google Analytics
Seit Ende 2014 verzeichnen viele Google-Analytics-Konten eine große Menge an sogenanntem Referrer-Spam, der die Weiterverarbeitung und Glaubwürdigkeit der erfassten Daten beeinträchtigt. Referrer-Spam sind fingierte Zugriffe von Bots, die das Analytics Script einer Webseite virtuell auslösen, ohne dass ein Besucher tatsächlich diese Webseite aufgerufen hat. Google selbst ist dieses Problem bereits bekannt.[20]
Anbindung an andere Dienste
Neben der kostenlosen Nutzung von Google Analytics ist die einfache Verknüpfbarkeit mit anderen Google-Diensten wie z. B. Google Ads oder Google AdSense vorgesehen. So lassen sich die standardmäßigen Analytics-Daten mit weiteren Informationen aus diesen Diensten anreichern. Damit kann man zusätzliche Schlüsse für die Optimierung von z. B. Google Ads ziehen. Seit Oktober 2011 ist auch eine Verknüpfung mit der Google Search Console möglich. Außerdem ist seit einiger Zeit eine App für das Betriebssystem Android erhältlich, mit der Nutzer unterwegs Statistiken aus Google Analytics abrufen können. Und seit Juni 2012 unterstützt Google auch den Abruf von Echtzeitdaten über die Anwendung.[21] Seit dem 17. Oktober 2012 unterstützt die Echtzeit-Analyse ebenfalls gefilterte Profile.[22]
Literatur
- Timo Aden: Google Analytics – Implementieren. Interpretieren. Profitieren. 2009, Hanser Fachbuch, ISBN 978-3-446-41905-6
- Brian Clifton: Advanced Web Metrics with Google Analytics. 2008, Wiley Pub., ISBN 978-0-470-25312-0
- Thomas Kaiser: Google Analytics – Erfolgskontrolle für Webseiten. 2010, Franzis, ISBN 978-3-7723-6477-8
- Markus Vollmert, Heike Lück: Google Analytics: Das umfassende Handbuch. 2014, Galileo Computing, ISBN 978-3-8362-2731-5
Weblinks
Einzelnachweise
- UPDATE: CNIL decides EU-US data transfer to Google Analytics illegal. Abgerufen am 10. Februar 2022 (englisch).
- Austrian DSB: EU-US data transfers to Google Analytics illegal. Abgerufen am 10. Februar 2022 (englisch).
- Google übernimmt Urchin Software bei pressetext.de
- Google Analytics Geschichte. Abgerufen am 31. März 2018.
- Introducing the new Google Analytics. 14. Oktober 2020, abgerufen am 6. November 2020 (englisch).
- Daten Interface GA. Abgerufen am 31. März 2018.
- How to get the client IP address with Javascript only 2016
- Google Analytics datenschutzkonform einsetzen
- Rainer Mühlhoff: Digitale Entmündigung und User Experience Design. In: Leviathan – Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft. Band 46, Nr. 4, 2018, doi:10.5771/0340-0425-2018-4-551 (philpapers.org).
- Kassensturz 11. November 2008: Wie Google Schweizer ausspioniert
- 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Google Analytics (Memento vom 16. Dezember 2011 im Internet Archive)
- Beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich
- Google Analytics datenschutzkonform einsetzen. In: datenschutzbeauftragter-info. 28. April 2014. Abgerufen am 13. Januar 2015.
- Google und Datenschutz: Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden (Memento vom 26. März 2017 im Internet Archive) Artikel des IITR vom 26. Mai 2010.
- Nutzung von Google Analytics durch öffentliche Stellen in Hessen rechtlich unzulässig, Seite des Hessischen Datenschutzbeauftragten, 23. Februar 2013.
- Webseiten brandenburgischer Kommunen: Datenschutzverstöße nach Überprüfung abgestellt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, 26. Januar 2015
- 16. Tätigkeitsbericht (PDF; 1 MB) (2013) des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, S. 122 f., LT-Drs. 5/13033
- Download-Seite für das Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics. Abgerufen am 1. Dezember 2021.
- Lars Budde: Google Analytics: Fast 40 % des Search Traffics ist inzwischen „not provided“. In: t3n Magazin. 14. November 2012, abgerufen am 16. November 2012.
- John Müller im Google Webmaster Central Sprechstunden-Hangout am 2. Juli 2015
- Andreas Floemer: Google Analytics – neue Android-App zeigt Echtzeit-Traffic. In: t3n Magazin. 2. Juli 2012, archiviert vom Original am 4. Juli 2012; abgerufen am 2. Juli 2012.
- Google Analytics: Real Time Analytics Supports Profiles. In: Google Analytics Blog. 17. Oktober 2012, abgerufen am 25. März 2017 (englisch).