Werbeblocker
Als Werbeblocker (auch Werbefilter oder englisch ad blocker) wird ein Programm bezeichnet, welches dafür sorgt, dass auf Webseiten enthaltene Werbung dem Betrachter nicht dargestellt wird. Solche Werbung kann auf verschiedene Arten vorkommen, beispielsweise als Bilder, Videos, Texteinfügungen und Pop-ups.
Geschichte
Werbeblocker kamen in den 1990er Jahren für das Fernsehen auf, indem über einen parallelen Übertragungsweg (z. B. RDS, später durch das WWW) simultan Werbeunterbrechungen signalisiert wurden. Die Anwendung Fernsehfee konnte im Jahr 1999 als erste Werbung in Echtzeit aus Videoaufnahmen entfernen. Bekanntheit erlangte sie vor allem durch die einstweilige Verfügung, welche der Verband der Privaten TV- und Radiosender anstrebte. Die Hersteller wehrten sich dagegen und nach einem Prozessmarathon verlor RTL im Sommer 2004 vor dem Bundesgerichtshof.[1] Im April 2013 brachte die TC Unterhaltungselektronik AG erneut einen live-TV-Adblocker auf den Markt, diesmal auf Android-Basis in Form eines Sat-Receivers.[2] Mit dem Programm Webwasher gab es ab Dezember 1998 den ersten kommerziellen, aber für den privaten Gebrauch kostenlosen Werbeblocker für den PC. Dieser beseitigte Werbung aus Webinhalten.[3]
Funktionsweise
Endfilter-Verfahren
Ein Verfahren ist, Werbung anhand ihrer Internetadresse (URL) zu erkennen z. B. durch Programme wie uBlock Origin. Dazu werden Mechanismen wie schwarze Listen und Reguläre Ausdrücke verwendet. Ausnahmen wie unaufdringlich bewertete Werbeeinblendungen hingegen werden durch zusätzliche weiße Listen definiert z. B. in Adblock Plus bereits vom Entwickler.
Bilder, Skripts und andere eingebettete Objekte werden blockiert, wenn ihr HTML-Inhalt einen in der benutzten Filterliste enthaltenen Ausdruck, etwa /adserv/, /ads/ usw. z. B. in der URL enthält. Dabei steht das „ad“ für englisch advertisement = Werbeanzeige. Durch das Entgegenwirken der Werbebetreiber müssen die Blacklisten jedoch stets angepasst werden oder auch intelligente heuristische Verfahren zum Einsatz kommen.
Vorfilter-Verfahren
Das Blockieren ganzer Werbenetzwerke nach einer Tracker-Bibliothek bzw. der Eigenschaft der Werbenetzwerke, nicht nur Werbung anzuzeigen, sondern das Verhalten der Surfer auf der Webseite auch zu verfolgen, ist ebenfalls effizient, da dafür keine großen Blacklisten geladen und geprüft werden müssen und auch fast jede Werbung aus einem größeren Daten sammelnden Werbenetzwerk stammt.
Deaktivierungs-Verfahren
Da Werbung im Internet heute oft technisch aufwändig ist (Flash-Animationen, Layer Ads) und daher ohne unterstützende Programmiersprachen nicht angezeigt werden kann, hilft gerade gegen Bewegtwerbung oft das Ausschalten von JavaScript mittels eines Scriptblockers wie NoScript oder uMatrix, oder das selektive Einschalten von Flash-Animationen. Das grundsätzliche Blockieren von Flash und JavaScript stoppt aber auch wieder viele eingebettete Videoplayer. Allerdings lässt sich je nach Bedarf bei Scriptblockern das Blockieren jedes einzelnen Scripts grundsätzlich oder für bestimmte einzelne Websites temporär oder dauerhaft zu- oder abschalten HTML5 wird jedoch von Entwicklern auch als Alternative vorgeschlagen.
Anwendung und Installation
In Browsern wie Firefox und Chrome lassen sich die Werbefilter über die Add-ons-Funktion nachinstallieren, einzeln oder auch in einer Kombination so z. B. Adblock Plus oder uBlock Origin zusammen mit Ghostery. Die Verwendung mehrerer Werbefilter-Programme, die sich in ihrer Funktion teils überschneiden, kann jedoch auch die Reaktionszeiten des Browsers verlangsamen. Für die Filterung von Pop-ups wird meist noch ein weiteres Add-on benötigt z. B. der Simple Popup Blocker.
Viele Werbeblocker lassen feinere Einstellungen zu, etwa die Möglichkeit, den Werbeblocker auf bestimmten Seiten zu deaktivieren. Adblock Plus etwa lässt ein Feedback zu – man kann die Entwickler benachrichtigen, falls der Werbeblocker nicht wie gewünscht alle Werbung entfernt.
Gegenmaßnahmen der Werbeindustrie und Reaktion
Manche Websites setzen Abwehrtechniken ein, um Nutzer von Werbeblockern von der Dienstleistung auszuschließen oder sie über die Nachteile für den Web-Seitenbetreiber zu informieren.[4]
Manche Webseitenbetreiber wie z. B. focus.de umgehen durch dynamische URL-Wechsel, die bei jedem Seitenreload für die Werbung erzeugt werden, manche Werbefilter. Auch ProSiebenSat1 und andere reichweitenstarke Seiten setzen derzeit auf die Technologien von tisoomi und AdDefend, die Werbung trotz aktiviertem Werbeblocker ausliefern.[5]
Mit Stand 2015 gibt es jedoch auch wieder bestimmte „Anti-AntiAdblock“- oder „Disable Anti-Adblock“-Tools, die in der Kombination mit dem Werbeblocker letztlich doch die Werbung entfernen.[6] In diesem Bereich findet aktuell ein Wettrüsten zwischen Werbeblockern und Werbeindustrie statt.
Nutzen
Bessere Benutzbarkeit von Webseiten
Der unmittelbare Nutzen eines Werbeblockers für den Anwender liegt in einer Webseitendarstellung frei von ablenkender Werbung. Außerdem wird der Seitenaufbau beschleunigt und weniger Ressourcen verbraucht, was sich zum Beispiel in längeren Akku-Laufzeiten niederschlägt. Wenn bereits das Übertragen der Werbung verhindert wird, kommt es auch zu Kapazitätseinsparungen beim Internetverkehr – immerhin bezahlt der Internetnutzer genau genommen den Transport der Werbung zu sich.
Datenschutz
Werden die Werbeinhalte schon vor dem Laden unterbunden, können Werbeblocker auch das automatische Sammeln der Besucherdaten durch Werbeunternehmen und andere Parteien unterbinden und so zum Datenschutz beitragen. Besonders letzterer Punkt ist wichtig, da Werbeeinnahmen nur gesteigert werden können, indem entweder mehr Werbeflächen verkauft werden, oder indem die Analyse von Besucherdaten eine zielgerichtetere und somit teurere Werbung ermöglicht. Werbeblocker können somit helfen, den Teufelskreis zu einer stets gründlicheren Ausforschung der Webseiten-Besucher zu durchbrechen.
Schutz vor schädlicher Software
Werbeblocker können den Nutzer auch vor schädlicher Software (Malware) schützen, da die Betreiber der Webseiten oft nicht die Ressourcen haben, um Werbebanner gründlich auf ihren Inhalt und ihre Funktionsweise hin zu überprüfen. Das sogenannte „Malvertising“ bietet dem Angreifer den Vorteil, dass er die Webseite, die als Überträger dient, nicht unter seine Kontrolle bringen muss. So wurde etwa im März 2016 bekannt, dass die Webseiten der BBC und der New York Times auf diese Weise einen Erpressungs-Trojaner übertrugen.[7]
Nachteile
Verringerte Einkünfte von Web-Dienstleistern und Entwicklung von Gegenmaßnahmen
Für werbefinanzierte Dienste entsteht der Nachteil, dass durch Werbeblocker wesentliche Einnahmen entfallen können. Der Anteil und Umfang des Verlustes ist schwer zu beziffern. Es besteht jedoch der Vorwurf, dass Onlinemedien durch Werbeblocker existenziell bedroht werden.[8] Einen Hinweis auf den nicht unerheblichen Schadensumfang liefern diverse Kampagnen von Onlinemedien gegen Werbeblocker.[9][10] Im Oktober 2015 wurde Bild.de dafür bekannt, sämtliche Angebote auf ihrer Webseite für Adblock-Benutzer zu sperren, worauf der Verlag juristisch gegen Personen vorgegangen ist, welche Anleitungen zur Umgehung der Sperre verbreiteten.[11] Außerdem hat der Axel-Springer-Verlag eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Eyeo, die „Adblock Plus“ anbietet, erwirkt.[12] Jedoch ging es dabei um den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs. Springer hatte Eyeo vorgeworfen, kommerzielle Webseiten-Betreiber gegen einen Geldbetrag vom Adblocking freizustellen, falls sie nur „akzeptable Werbung“ zeigen. Adblocker, die jegliche Werbung blockieren, waren nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Im August 2017 erkannte ein Urteil des OLG München, dass das Geschäftsmodell von Eyeo nicht rechtswidrig sei; das bezahlte Whitelisting verletze weder die Bestimmungen des Urheber- noch des Kartellrechts.[13]
Verlegerische Selbstbestimmung wird behindert
Des Weiteren entbündelt ein Werbeblocker das Medium in seine redaktionellen und werberischen Anteile, worauf der Verleger die Kontrolle darüber verliert, wie dieses Medium wahrgenommen wird. Eine Entgegnung darauf besteht darin, dass die Funktionsweise des Webs ohnehin anders ist als jene einer Zeitung oder einer TV-Sendung: Browser interpretieren, abhängig von Plug-ins, aktiviertem JavaScript und anderen Faktoren, die gelieferten Daten, und setzen sie zu einer Webseite zusammen. Es besteht also ohnehin keine Gewissheit darüber, welche Daten der Browser darstellt – und welche er verwirft.
Um dieser Tatsache zu begegnen, können Verleger ihre Inhalte in einem geeigneten, nicht entbündelbaren Format anbieten – etwa als PDF-Dateien oder über eine eigene App.
Entwicklung neuer Dienstleistungen wird behindert
Die Finanzierung durch Werbung ermöglicht es gerade kleinen Anbietern und Start-Ups, vorerst auf Bezahl-Möglichkeiten wie Kreditkarten und Bankverbindungen zu verzichten und trotzdem mit einer innovativen Dienstleistung neue Märkte zu erschließen. So ist es etwa möglich, gewinnbringend ein neues Browserspiel zu entwickeln und zu vermarkten, ohne eine aufwändige, internationale Kundenverwaltung zu betreiben.
Erwünschte Inhalte werden auch gefiltert
Werbeblocker können auch Inhalte ausfiltern, die keine Werbung sind. Der Besucher merkt das nicht, die Homepage hat für ihn jedoch nicht den vollen Inhalts- und Funktionsumfang. Allerdings hängt es ohnehin vom verwendeten Webbrowser und den installierten Plug-ins ab, welche Inhalte und Funktionen einer Webseite verfügbar sind – so wird zum Beispiel der textbasierte Browser Lynx von vornherein keine Werbegrafiken einblenden.
Beispiele
Add-ons und Plug-ins
Bekannte Werbeblocker sind zum Beispiel AdBlock, Adblock Plus, uBlock Origin (allesamt Add-ons für Webbrowser wie Firefox, Chrome oder Opera) oder Proxomitron; auch Privoxy eignet sich zum Filtern und Modifizieren von Webseiten, besonders auf zentralen Rechnern.
Greasemonkey eignet sich für Modifikationen einzelner, häufig besuchter Seiten, um leer bleibende Felder zu entfernen, an denen zuvor Werbebanner gewesen sind (wie z. B. beim Yahoo-Webmailer).
Ghostery ist ein Werkzeug, welches das Tracking von Internet-Nutzern unterbindet. Das hilft indirekt gegen Internetwerbung, da eine profitable Internetwerbung auf einer möglichst genauen Kenntnis der Webseiten-Besucher beruht. Entsprechende Filterlisten wie EasyPrivacy vorausgesetzt lässt sich ein zu Ghostery vergleichbarer Schutz auch mittels gängiger Adblocker erreichen (im Falle von uBlock Origin bspw. in den Voreinstellungen bereits der Fall).
Die Browsererweiterung Privacy Badger protokolliert, welche externen Domains eine Internetseite im Hintergrund aufruft. Wird eine externe Domain von mehreren Internetseiten verwendet, so wird sie geblockt oder es werden zumindest keine Cookies mehr zugelassen. Privacy Badger soll dadurch in etwa dasselbe Ziel erreichen wie Ghostery. Da auch Werbung in aller Regel von externen Domains geladen wird, blockiert Privacy Badger nebenbei auch einen großen Teil der Internetwerbung.
Webbrowser
Google Chrome hat seit Februar 2018 einen Werbeblocker integriert, der Werbung filtert, die nicht den Richtlinien der Branchenvereinigung Coalition for Better Ads entsprechen. Dabei handelt es sich um besonders nervende Werbeformate, die auf etwa 1 Prozent der Websites vorhanden sind. Somit ist der integrierte Werbeblocker nicht vergleichbar mit Werbeblocker anderer Anbieter, die jegliche Werbung filtert.[14][15]
Der Browser Brave verfügt über einen eingebauten Adblocker, der jedoch jegliche Werbung durch „akzeptable Werbung“ aus dem eigenen Werbedienst ersetzt. Die Browser-Nutzer sollen mit 15 % der Werbeeinnahmen entschädigt werden. Brave ist jedoch, nicht nur von Seiten der Werbetreibenden, auf Kritik gestoßen.
Serverseitige Lösungen
Um ganze Netzwerke mit allen darin aktiven Geräten und in allen darauf verwendeten Programmen mit einem Werbeblocker auszustatten, können auch zentrale Werbeblocker eingesetzt werden. Ein Beispiel ist Pi-hole.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Hanno Beck: Internet und Multimedia-Anwendungen, Heidelberg 2011, S. 251.
- Werbeblocker: Fernsehfee 2.0 kommt mit Android – Golem.de. (golem.de [abgerufen am 7. November 2018]).
- Hanno Beck: Internet und Multimedia-Anwendungen, Heidelberg 2011, S. 232.
- heise online: Nachrichten-Websites bitten: Adblocker abschalten. Abgerufen am 7. November 2018.
- heise online: Adblock Plus gewinnt vor Gericht gegen ProSiebenSat1 und RTL. Abgerufen am 7. November 2018.
- Youtube-Kurzanleitung – Seiten komplett werbefrei machen mit dem Firefox Werbefilter Kombipack. 30. Mai 2015, abgerufen am 7. November 2018.
- Alex Hern: Major sites including New York Times and BBC hit by 'ransomware' malvertising. 16. März 2016, abgerufen am 7. November 2018 (englisch).
- Adblock Plus: Werbevermarkter wollen Adblocker blocken – Golem.de. (golem.de [abgerufen am 7. November 2018]).
- GULLI | kommt zurück! www.GULLI.com is coming home! (Memento vom 20. Juli 2014 im Webarchiv archive.today)
- heise online: Nachrichten-Websites bitten: Adblocker abschalten. Abgerufen am 7. November 2018.
- Adblocker-Sperre: Bild droht bei allen Umgehungsversuchen mit Abmahnung – Golem.de. (golem.de [abgerufen am 7. November 2018]).
- heise online: Axel Springer: Einstweilige Verfügung gegen Adblock Plus. Abgerufen am 7. November 2018.
- Adblock Plus: OLG München erklärt Werbeblocker für zulässig. In: Golem.de. 17. August 2017, abgerufen am 18. August 2017.
- Eike Kühl: Googles Adblocker will Adblocker abschaffen. zeit.de, 7. Februar 2018, abgerufen am 15. Oktober 2018.
- Adblock für Chrome: Google aktiviert seinen eigenen Werbefilter. t3n, 15. Februar 2018, abgerufen am 15. Oktober 2018.