Glockenweihe
Eine Glockenweihe wird in der römisch-katholischen Kirche nach der Fertigstellung einer Kirche oder nach einem Neuguss einer oder mehrerer Glocken von einem Zelebranten vorgenommen. Die Weihe einer Glocke ist zunächst Aufgabe des Ortsbischofs, der jedoch diese Aufgabe delegieren kann.[1] Das Benediktionale für den römischen Ritus enthält Segnungen für den Glockenguss und die Glockenweihe.[2]
Die Spendung dieses Sakramentales beginnt nach der liturgischen Eröffnung und der Lesung mit dem Gesang des 150. Psalms (Ps 150 ), dem sich eine Homilie anschließen kann. Danach spricht der Zelebrant den Lobpreis und das Segensgebet. Ausdeutend erfolgt die Besprengung der Glocke mit Weihwasser, die Inzens mit Weihrauch und die Salbung der Glocke an vier Stellen mit Chrisam.[1] Durch das Gebet wird der Segen Gottes für den Dienst der Glocke erbeten.
Papst Johannes XIII. nahm 968 in Rom die erste Glockenweihe vor. Anderen Überlieferungen zufolge ist der Ursprung des Brauches jedoch älter, denn bereits 789 versuchte Karl der Große, die Glockenweihe zu verbieten.[1]
Einzelnachweise
- Benediktionale, Freiburg 1991, S. 160–162.
- Benediktionale – Studienausgabe für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Einsiedeln 1978, 158–166.