Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle, bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten. Sie gilt nicht für Abfälle, die dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder dem Batteriegesetz unterliegen (§ 1 Abs. 4 der Verordnung).
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen |
Kurztitel: | Gewerbeabfallverordnung |
Abkürzung: | GewAbfV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht, Umweltrecht |
Fundstellennachweis: | 2129-56-5 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2003 |
Letzte Neufassung vom: | 18. April 2017 (BGBl. I S. 896) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
überw. 1. August 2017 |
Letzte Änderung durch: | Art. 4 VO vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2751) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
17. Juli 2021 (Art. 5 VO vom 9. Juli 2021) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Mit der Neufassung wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflicht ist nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.[1]
Ziel ist eine Senkung der Müllverbrennung (thermische Abfallbehandlung) beim Gewerbemüll (derzeit rd. sechs Millionen Tonnen im Jahr). Die derzeitige Recyclingquote von 7 Prozent soll auf mindestens 30 Prozent ansteigen.[2]
Von der Getrenntsammlung kann dann abgesehen werden, wenn die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 3 Absatz 2 GewAbfV).
Umsetzung im Unternehmen
Mit einer bestehenden Umweltmanagement-Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 erfüllen Unternehmen noch nicht automatisch die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung. Hinweise zu ihrer Umsetzung – ergänzt um fünf Musterfälle und 57 FAQs – bekommen Unternehmen im Infopaket "Gewerbeabfall" des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK) e.V..[3]
Farbliche Kennzeichnung Gewerbemüll
In vielen Städten von Sachsen wird der Gewerbemüll in rot gefärbten Tonnen und Behältern gesammelt.
Weblinks
- Text der Gewerbeabfallverordnung (gültig bis 1. August 2017)
- Text der Gewerbeabfallverordnung (gültig ab 1. August 2017)
Einzelnachweise
- Exaktes Mülltrennen ab August 2017 gefordert. In: Deutsche Handwerks Zeitung, 21. Juli 2017; abgerufen am 26. Juli 2017
- Die Gewerbeabfallverordnung. Noventiz.de; abgerufen am 26. Juli 2017
- Infopaket Gewerbeabfall. Abgerufen am 14. Oktober 2020.