Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten

Die Gesundheitsuntersuchung z​ur Früherkennung v​on Krankheiten (auch Gesundheits-Check-up o​der "Check-up 35" genannt) i​st eine Vorsorgeuntersuchung, d​ie in Deutschland s​eit 1989 Versicherten d​er gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten wird.

Diese haben erstmals seit Ende 2018 zwischen 18 und 34 Jahren einen einmaligen Anspruch auf eine für sie kostenlose ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Ab dem 35. Geburtstag besteht alle drei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.[1][2] In Österreich kann die "Vorsorge-" bzw. "Gesundenuntersuchung" seit 1974 einmal jährlich von Personen ab 18. Lebensjahr kostenlos in Anspruch genommen werden.[3] Die Vorsorge umfasst eine körperliche Untersuchung, eine Urinuntersuchung auf Blut-, Protein- und Glukoseausscheidung sowie die Bestimmung von zwei Blutwerten: der Gesamtcholesterinkonzentration und der Glucosekonzentration.[4]

Auswirkung

Die Gesundheitsuntersuchung beim Allgemeinmediziner soll der Früherkennung diverser Krankheiten wie Krebs dienen. Begleitet wurde dies von Auswertungen der internationalen, unabhängigen Cochrane Collaboration an 14 Studien seit der Einführung des Check-Ups bis heute. Sie ergaben, dass bis zum Jahre 2012 nicht auffiel, ob mehr Leben durch die Früherkennung von Krankheiten gerettet wurden. Die Zahl der Todesfälle war nicht reduziert. Immerhin wurden 20 Prozent mehr Krankheiten diagnostiziert.[5][6]

Deutschland

Gesetzliche Grundlagen

Der Anspruch a​uf Gesundheitsuntersuchungen i​st in § 25 SGB V beschrieben. Den Umfang beschreiben d​ie Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien d​es Gemeinsamen Bundesausschusses.[7]

Häufigkeit der Nutzung

2011 nahmen 22,7 % a​ller anspruchsberechtigten Männer[8] bzw. 24,1 % d​er Frauen[9] a​n dieser Vorsorgeuntersuchung teil.

Österreich

Die Bestimmungen für d​ie Gesundenuntersuchungen wurden m​it der "Vorsorgeuntersuchung NEU" m​it 1. Oktober 2005 umgestellt u​nd das Ausmaß d​er Untersuchung erweitert:

  • Darmkrebsvorsorge für Menschen über 50 Jahre[10]
  • Augenmerk auf Hör- und Sehleistung für über 65-Jährige
  • Einbeziehung von Parodontalerkrankungen
  • Verstärkung der Beraterrolle des Arztes
  • Einladesystem, um Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung zu steigern.

2010 nahmen i​n Österreich 9,7 % a​ller anspruchsberechtigten Männer u​nd 10,6 % d​er Frauen a​n der Gesundenuntersuchung teil.[11]

Einzelnachweise

  1. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie). (PDF; 75 KB) Gemeinsamer Bundesausschuss, 19. Juli 2018, S. 3, abgerufen am 1. September 2019 (in Kraft getreten am 25. Oktober 2018; Angabe zu finden unter Abschnitt A.6): „Versicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.“
  2. Karl-Josef Steden: Vorsorgeuntersuchungen: Das Check-up. Vorsorge-Guide 2019: Das Check-up für Frauen und Männer. Ärzte sollen verstärkt gesundheitliche Risiken und Belastungen erfassen. In: Ihre Vorsorge (Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See). wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, 14. Januar 2019, abgerufen am 1. September 2019.
  3. Die Vorsorgeuntersuchung auf einen Blick, Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs vom 8. Januar 2015, abgerufen am 15. Juni 2015
  4. Thomas Suermann: Gesundheits-Check-up 35+. Ärztekammer Niedersachsen. 2016. Abgerufen am 4. Januar 2017.
  5. Nordic Cochrane Center stellt Gesundheits-Check-up infrage. Deutsches Ärzteblatt. 2012. Abgerufen am 6. Februar 2014.
  6. Vorsorgeuntersuchung nutzt weniger als erhofft, test.de vom 26. November 2014, abgerufen am 5. Februar 2015
  7. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie). (PDF; 75 KB) Gemeinsamer Bundesausschuss, 19. Juli 2018, abgerufen am 1. September 2019 (in Kraft getreten am 25. Oktober 2018).
  8. Teilnahme am gesetzlichen Gesundheits-Check-up, Jahr: 2011, Geschlecht: Männlich (Memento des Originals vom 5. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gbe-bund.de, Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, abgerufen am 5. Februar 2015
  9. Teilnahme am gesetzlichen Gesundheits-Check-up, Jahr: 2011, Geschlecht: Weiblich (Memento des Originals vom 5. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gbe-bund.de, Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, abgerufen am 5. Februar 2015
  10. Vorsorgeuntersuchung Neu (Memento des Originals vom 1. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hauptverband.at - Informationsunterlage, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, erstellt am 30. Mai 2005, abgerufen am 5. Februar 2015
  11. Statistik Austria: Vorsorgeuntersuchungen seit 1990 absolut und in % der Bevölkerung, abgerufen am 15. Juni 2015
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