Georg Friedrich Helmershausen
Georg Friedrich Helmershausen (* 16. Dezember 1684 in Weimar; † 18. November 1757 in Erfurt) war ein deutscher Jurist, Theologe und Sachsen-Weimarischer Oberkonsistorialrat.
Er war Sohn des Strumpffabrikanten und Kammerrats Georg Caspar Helmershausen (1654–1716) in Weimar. Er war auch Erbe des Hauses am Frauenplan in Weimar, jenem, welches einmal zum berühmten Goethes Wohnhaus werden sollte. Seine Söhne wiederum Wilhelm Gotthilf Friedrich Helmershausen und Paul Johann Friedrich Helmershausen erbten dieses von ihm.
Im Wintersemester 1701 erfolgte seine Immatrikulation an der Universität Leipzig an der Juristenfakultät. 1703 erlangte er sein Baccalaureat. Am 5. Februar 1705 wurde er Magister.[1] Am 3. März 1708 immatrikulierte er sich an der Universität Halle für ein Theologiestudium. Nachdem er sein Studium absolviert hatte, wurde er von 1717 bis 1729 Pfarrer in Weimar, wo er auch Oberkonsistorialrat wurde. Im Jahre 1731 wurde er Oberkonsistorialrat in Erfurt. Außerdem war Helmershausen Erbherr von Wallichen und Berlstedt. Er war zudem Förderer des Institutum Judaicum et Muhammedicum.
Von seinem Sohn und Pfarrer Immanuel Gottlob Friedrich Helmershausen in Hopfgarten ist aus dem Jahre 1752 eine Huldigungsrede auf Georg Friedrich Helmershausen überliefert.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- Georg Erler (Hrsg.): Die Jüngere Matrikel der Universität Leipzig 1559-1809, Bd. II: Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709, Giesecke & Devrient, Leipzig 1909, S. 173.
- Als der Hochedelgebohrne und Hochgelahrte Herr, HERR Georg Friedrich Helmershausen, Erb- und resp. Gerichts-Herr auf Wallichen und Berlstaedt. Fürstl. Sachsen-Weimarischer Ober-Consistorial-Rath, durch die Gnade GOttes den 27sten December 1752 das 68ste Jahr Seines Alters zurücklegte, und das 69ste antrat, Wolte Ihm zu dieser frohen Begebenheit in einer kleinen Abhandlung: Von der lebendigen Erkenntniß des HErrn JEsu, als dem eintziger Mittel in Noth ind Todt getrost zu seyn und zu werden, von Hertzen Glück münschen, und sich zu fernerer väterlichen Liebe, gebeth und Wohlwollen, gehorsamst und kindlich empfehlen..., 1752