Frontschutzbügel
Als Frontschutzbügel (Bullenfänger, Kuhfänger, Hirschfänger) bezeichnet man einen Vorbau an Straßenfahrzeugen, der ursprünglich als Rammschutz zum Beispiel gegen Wild verwendet wurde. Im westeuropäischen Straßenverkehr dienen sie vorwiegend dem optischen Tuning, um dem Fahrzeug ein robustes Aussehen zu verleihen. Sie sind meist verchromt; manche sind in Fahrzeugfarbe lackiert. Exemplare aus rostfreiem Stahl sind oft unlackiert und poliert. Bei Nutzfahrzeugen dient der Frontschutzbügel auch als Träger zum Beispiel für Scheinwerfer oder für eine Seilwinde.
Frontschutzbügel stehen in der Kritik, da sie das Verletzungsrisiko für Fußgänger, insbesondere für Kinder, bei einem Zusammenstoß erhöhen.[1] Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen. Bei Bussen und Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse sind Frontschutzbügel weiterhin zulassungsfähig.[2][3] In Marokko sind sie seit 2018 verboten.[4]
Das Pendant bei Lokomotiven ist der Schienenräumer.
Weblinks
- Richtlinie 2005/66/EG (PDF) vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzbügeln
Einzelnachweise
- Florian Kramer: Passive Sicherheit von Kraftfahrzeugen: Grundlagen — Komponenten — Systeme, Springer Fachmedien Wiesbaden, 2013, ISBN 9783322968838, S. 208
- neue EU-Gesetze für Frontbügel und Kuhfänger der Frankfurter Rundschau
- rechtliche Aufklärung auf Autobild
- information auf maghreb-post.de