Frauenruheraum
Ein Frauenruheraum (auch Liegeraum) ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Während zuvor die Anzahl und Gestaltung der Räume noch genau vorgeschrieben war,[1] wird in § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung seit 2004 nur noch von der Möglichkeit gesprochen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und ausruhen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall.[2]
Bundesdeutsche Arbeitsstättenverordnung von 1977
Gemäß § 31 ArbstättV (auch ASR 31 – Liegeräume) dienen Liegeräume zum Ausruhen
- werdender oder stillender Müttern während der Pausen und, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit
- anderer Arbeitnehmerinnen, wenn sie mit Arbeiten beschäftigt sind, bei denen es der Arbeitsablauf nicht zulässt, sich zeitweise zu setzen.
Frauenruheraum in der DDR
In der Frauen- und Familienpolitik der DDR bildete eine auf Frauen ausgerichtete Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Schwerpunkt, und für die Frauen in der DDR war die eigene Berufstätigkeit der Normalfall. Der Frauenruheraum war gesetzlich vorgeschrieben.[3]
Bundesdeutsche Arbeitsstättenverordnung von 2004
Diese ArbStättV sieht für Frauen nur noch die Möglichkeit vor, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen. Dafür finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Beschäftigungsverbote. Das sind Verbote für den Arbeitgeber, bestimmte Arbeitnehmer arbeiten zu lassen. Die Zeit wird dem Arbeitnehmer aber voll bezahlt (Arbeitgeber bekommt Geld von Krankenkasse). Durch diese Beschäftigungsverbote sind die betroffenen Frauen nicht mehr am Arbeitsort.
Erholungsvarianten im Ruhe-/Liegeraum
(Frauen-) Ruhe-/Liegeräume können nicht nur werdenden Müttern bei Unwohlsein helfen. In den Pausen können Ruhe-/Liegeräume auch von anderen Mitarbeitern zur Erhöhung von Konzentrations-, Leistungs- und Reaktionsfähigkeit genutzt werden. Kurzer Tagschlaf und Massagen (Abbau von Stress und Verspannungen) helfen schlafpolyphasisch geneigten Menschen, ein Tief in der biologischen Leistungskurve zu überwinden.[4]
Bundeswehr
In der Bundeswehr gibt es im Zusammenhang mit Projekten zur Kinderbetreuung Objekte mit Frauenruheräumen.[5]
Siehe auch
Anmerkungen
- § 31 der Arbeitsstättenverordnung von Mai 1977
- Mutterschutz und Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Memento des Originals vom 19. März 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Sprache in der DDR: Ein Wörterbuch
- Frank Ehnes: Bedürfnis Schlaf – Konzeption eines Objektes für den strategischen Kurzschlaf. GRIN-Verlag, München 2006, ISBN 3-638-51488-9 (Burg Giebichenstein, Hochschule für Kunst und Design Halle, Diplomarbeit).
- Kinderbetreuungskonzept Standort Hamburg, 6. Dezember 2010 (PDF; 1,3 MB).