Frauen im Deutschen Kaiserreich
Frauen und Mädchen wurden im 19. Jahrhundert von akademischen Ausbildungen ausgeschlossen, daher bildete sich kurz vor der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1865 der erste Frauenbildungsverein in Leipzig, der sich für das Frauenwahlrecht und verbesserte Bildung für Frauen einsetzte. Im selben Jahr zwischen dem 16. und 18. Oktober fand die Frauenkonferenz „Leipziger Frauenschlacht“ statt, auf welcher der Allgemeine deutsche Frauenverein (ADF) von Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt gegründet wurde. Der ADF thematisierte zentrale Probleme des Deutschen Kaiserreiches wie die ansteigende Frauenarmut, die mangelnden Rechte der Frau, sowie die fehlenden beruflichen Perspektive für Frauen. 1880 wurde von der ADF eine Petition an den preußischen Unterrichtsminister gerichtet, die für die Verbesserung der Mädchenbildung plädierte.[1] Diese blieb allerdings ohne Erfolg.
Dieser Artikel wurde aufgrund von inhaltlichen Mängeln auf der QS-Werkstatt des Wikiprojekts Frauen eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Artikel aus dem Themengebiet Frauen auf ein enzyklopädisches Niveau zu bringen. Artikel, die nicht signifikant verbessert werden können, werden gelöscht. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses Artikels zu beseitigen, und beteilige dich an der Diskussion. |
Mit dem in Kraft treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900, verlor die Frau jegliche politische Rechte. Nicht nur die Unterdrückung von Frauen in der Ehe war durch das Gesetz toleriert, auch die Bildung von Frauenzeitschriften, -vereinen, oder -versammlungen, sowie politische Ämter wurde den Frauen untersagt.[2] Daher schlossen sich Anita Augsburg und Lida Gustav Heymann 1902 in Hamburg zusammen, um für das Frauenstimmrecht zu plädieren.[2] Es waren auch sie, die 1912 die erste Demonstration anlässlich des Frauenstimmrechts in München veranstalteten. Zusätzlich wurde durch Postkarten ab 1900 auf die fehlende Gleichberechtigung von Mann und Frau aufmerksam gemacht.[3] Erst 1908 bekamen die Frauen im deutschen Kaiserreich die Vereinsfreiheit zurück, sowie eine preußische Mädchenschulreform und das Recht politischen Parteien beizutreten.[2] Das Stimmwahlrecht für Frauen wurde allerdings erst in der Weimarer Republik durchgesetzt.
Literatur
- Sylvia Schraut: Bürgerinnen im Kaiserreich. Biografie eines Lebensstils. Kohlhammer, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-17-022436-0.
Einzelnachweise
- Kerstin Wolff: bpb.de - Frauenbewegung. Abgerufen am 25. Juni 2021.
- Stefan Bresky, Gesa Anne Trojan, Brigitte Vogel-Janotta, Deutsches Historisches Museum: Herstory : Frauen- und Geschlechtergeschichte. Berlin 2020, ISBN 978-3-86102-220-6.
- Kerstin Wolff: bpb.de - Frauenbewegung. Abgerufen am 25. Juni 2021.