Franz Boccius
Karl Franz Bernhard Boccius (* 18. November 1831 in Neustrelitz; † 20. Mai 1907 in Blankenburg, Thüringen[1]) war ein deutscher Jurist und Geheimer Oberregierungsrat.
Leben und Beruf
Franz Boccius, Sohn eines Kammerrates[2], studierte nach dem Abitur Jura u. a. in Göttingen, wo er sich im Wintersemester 1848/49 der neugegründeten Burschenschaft Hannovera anschloss. Nach Ablegung der üblichen Staatsexamina war er kurze Zeit Rechtsanwalt in Neustrelitz. Danach trat er in den Justizdienst des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz ein und war als Justizassessor in Schönberg tätig. Nach Errichtung der gemeinschaftlichen mecklenburgischen Steuer- und Zolldirektion 1863 in Schwerin wurde er drittes Mitglied der neuen Behörde mit dem Charakter als Steuerrat[3]; 1871 war er Oberzollrat[4]. Als in den Jahren nach 1871 spezielle Aufgaben aus dem Reichskanzleramt ausgegliedert und auf Reichsämter (Reichsministerien) übertragen wurden, erhielt er 1876 bei Gründung des Reichsschatzamtes in Berlin eine neue, einflussreiche Tätigkeit. Er war einer der wenigen nicht aus Preußen stammenden Beamten des höheren Dienstes, die zum Abteilungsleiter mit dem Titel Geheimer Regierungsrat aufstiegen. Auf eigenen Wunsch wurde ihm 1891 die Entlassung gewährt. Danach war er bis zu seinem Tod in Blankenburg/Thüringen als Rechtsanwalt tätig. Verdient gemacht hat er sich um den Tonkünstlerverein für Neustrelitz und Umgebung, der ihn später zum Ehrenpräsidenten ernannte.
Ehrungen
- Preußischer Roter Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub, verliehen im Mai 1888 durch Kaiser Friedrich III.
- Königlich Bayerischer Verdienstorden vom Heiligen Michael 2. Klasse
- Kaiserlich Russischer Sankt-Stanislaus-Orden 2. Klasse
Veröffentlichungen
- F. Boccius: Zur Reform der Bierbesteuerung im Deutschen Reiche, in: Georg Hirth (Hrsg.): Annalen des Deutschen Reiches für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, Verlag von G. Hirth, Leipzig, Jg. 9 (1876), S. 52–75
- F. Boccius: Bemerkungen über eine allgemeine Reichs-Biersteuer, in: Georg Horth und Max von Seidel (Hrsg.): Annalen des Deutschen Reiches für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik, Verlag von G. Hirth, Leipzig und München, Jg. 30 (1897), S. 109–142
Literatur
- Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 7: Supplement A–K. Winter, Heidelberg 2013, ISBN 978-3-8253-6050-4, S. 103.
- Großherzogl. Mecklenburg-Strelitzer Officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung vom 18. März 1860, S. 14
- Wöchentliche Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg 1863, Nr. 25 (vom 19. Juni), S. 1 sowie 1871, Nr. 32 (vom 25. April), S. 3
- Hof- und Staatshandbuch des Großherzogthums Mecklenburg-Strelitz 1876, S. 106
- Preußisches Verwaltungs-Blatt. Wochenschrift für Verwaltung und Verwaltungsrechtspflege in Preußen, Berlin, Jahrgang IX, Nr. 33 vom 12. Mai 1888, S. 2
- Handbuch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1889, Berlin, S. 192
- Rudolf Morsey: Die oberste Reichsverwaltung unter Bismarck 1867-1890, Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung Münster Westfalen, 1957,[5] Seiten 205 und 252
- Wikisource: Gesetz wegen Erhebung der Brausteuer. Vom 31. Mai 1872. (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte
Einzelnachweise
- Nach dem Bericht der Burschenschaft Hannovera zu Göttingen über das Wintersemester 1907: verstorben am 16. Mai 1907 in Neustrelitz
- (Boccius, Friedrich Wilhelm, Jurist und Geheimer Kammerrat, Verfasser von Werken über Mecklenburg, GND 134171519)
- http://wafr.lbmv.de/wafr_org.php?action=1863-06-19&nr=25&s=1
- http://wafr.lbmv.de/show.php?action=1871-04-25 "Helene Laspeyres, Franz Boccius, Oberzollrath, Verlobte. Berlin und Schwerin, den 18. April 1871."
- http://www.jstor.org/discover/10.2307/27612492?uid=3737864&uid=2129&uid=2&uid=70&uid=4&sid=47698843019537