Finanzverwaltung (Österreich)
Die Finanzverwaltung in Österreich ist der Teil der öffentlichen Verwaltung und gliedert sich in die Steuerverwaltung und die Zollverwaltung.
Oberste Behörde der Finanzverwaltung ist das Bundesministerium für Finanzen und zuständig für die finanziellen Interessen der Republik Österreich durch Erhebung von Abgaben und Beiträgen. Untergeordnete Organisationseinheiten sind die Finanzämter, das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, die Zollämter, die Großbetriebsprüfung, die Finanzpolizei und die Steuerfahndung.
Organisation
Die Finanzverwaltung besteht aus folgenden Einheiten:[1]
- Bundesministerium für Finanzen (gegliedert in Sektionen, Gruppen, Abteilungen und Referaten) inklusive der für die Steuerung und Unterstützung der Finanzämter und Zollämter verantwortlichen Steuer- und Zollkoordination (gegliedert in Abteilungen)
- Vierzig Finanzämter (gegliedert in die Teambereiche Organisation, Infocenter, Allgemeinveranlagung, Betriebsveranlagung und -prüfung, Abgabensicherung, Fachbereich inkl. Strafsachenstelle)
- Ein Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel[2] (gegliedert in Teams)
- Die Zollverwaltung (neun Zollämter, gegliedert in die Teambereiche Organisation, Kundenteam, Betriebsprüfung, Zollfahndung, Abgabensicherung, Fachbereich; einige Zollämter sind mit speziellen Competence Centern wie z. B. für gewerblichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Produktpiraterie ausgestattet)
- Eine Großbetriebsprüfung (gegliedert in Teams)
- Eine Steuerfahndung (gegliedert in Teams)
- Eine Finanzpolizei (gegliedert in Teams)
Einzelnachweise
- Charta der österreichischen Finanzverwaltung 2012 (Memento des Originals vom 7. März 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 609 kB)
- Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (Memento des Originals vom 23. Januar 2009 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Siehe auch
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