Ferdinand Freiherr von Nordenflycht
Ferdinand Freiherr von Nordenflycht (* 21. Mai 1887 in Szittkehmen, Landkreis Goldap, Ostpreußen; † 24. September 1966 in Berlin-Zehlendorf)[1] war ein deutscher Verwaltungsbeamter und Polizeipräsident von Magdeburg.
Herkunft
Nordenflychts Familie siedelte kurz nach seiner Geburt in die preußische Provinz Sachsen über. Seine Eltern waren der Königlicher Forstmeister in Lödderitz Freiherr Gustav Adolf von Nordenflycht (1846–1921) und dessen Ehefrau Adolfine von Wedel (* 3. Oktober 1864).
Leben und Wirken
In Dessau besuchte Nordenflycht das Gymnasium, bevor er zwischen 1905 und 1908 Rechtswissenschaft in Göttingen studierte. 1906 wurde er Mitglied des Corps Saxonia Göttingen.[2] Später trat er in die Deutschnationale Volkspartei ein. Nach dem Preußenschlag wurde er im Juli bzw. August 1932 zunächst kommissarischer, ab Oktober 1932 endgültiger Polizeipräsident von Magdeburg. Im Mai 1933 erfolgte die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Ab Oktober 1933 arbeitete Nordenflycht als nichtplanmäßiger Beamter bei der Oberrechnungskammer in Berlin.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Nordenflycht im Jahr 1951 zum Direktor beim Bundesrechnungshof berufen[3] und leitete von 1962 bis 1966 als Zwingherr (Vorsitzender) die Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin.
Literatur
- Alexander Sperk: Ferdinand Freiherr von Nordenflycht. In: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Vom Königlichen Polizeipräsidium zur Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei. Die Magdeburger Polizei im Gebäude Halberstädter Straße 2 zwischen 1913 und 1989. Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2010, ISBN 978-3-941057-02-9, S. 201–202.
- Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser, 1893, Dreiundvierzigster Jahrgang, S.629
Einzelnachweise
- Sterberegister des Standesamtes Zehlendorf von Berlin Nr. 2463/1966.
- Kösener Corpslisten 1960, 45, 579
- Bundesarchiv Portokolle der Bundesregierung 138. Kabinettssitzung am 30. März 1951