FFH-Gebiet Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung
Das FFH-Gebiet Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in den Gemeinden Oeversee, Großsolt, Havetoft und Sieverstedt. Es besteht aus zwei räumlich getrennten Gebieten; dem größeren Gebiet um die Fröruper Berge und dem wesentlich kleineren Gebiet Holmingfeld. Beide Gebiete liegen 940 m auseinander. Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 940 ha und seine größte Ausdehnung von 6,5 km in nordwestlicher Richtung. Die Nordgrenze bildet der Heidweg in der Gemeinde Oeversee, unmittelbar an der Treene gelegen. Im Westen ist es die Landesstraße L 317, die ehemalige Bundesstraße B 76. Im Süden liegt die Grenze des größeren Gebietes nördlich der L 193 Großsolter Straße im Ortsteil Süderschmedeby. Im Osten bildet der Ostrand des Großsolter Moores die Grenze. Das Holmingfeld liegt in der Gemeinde Havetoft östlich der Holmingfelder Straße und hat seine größte Ausdehnung von 1,5 km in nordwestlicher Richtung. Die beiden größten Erhebungen im FFH-Gebiet mit jeweils 54,4 m liegen im Norden im Wald bei Augaardholz[1] und im Zentrum des Forstes östlich von Frörupholz.[2] Der tiefste Punkt mit 19 m liegt im Feuchtgebiet der Ihlseestrom-Niederung zwischen der L 317 und der Straße Frörupholz.[3] Das Holmingfeld steigt von 29 m im Norden[4] bis auf 34 m am Südrand auf.[5] Die Fröruper Berge sind eine Landschaft, die von Endmoränen der letzten drei Eiszeiten geformt wurde. Sie liegen am Westrand des Naturraums Schleswig-Holsteinisches Hügelland.[6] Die Fröruper Berge sind ein historischer Waldstandort, während das Holmingfeld um 1858 noch Heidelandschaft war, siehe Bild 1.
FFH-Gebiet Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung | ||
„Schmidts Wiese“ in den Fröruper Bergen | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 940 ha | |
Kennung | 1322-392 | |
WDPA-ID | 555517801 | |
Natura-2000-ID | DE1322392 | |
FFH-Gebiet | 940 ha | |
Geographische Lage | 54° 41′ N, 9° 28′ O | |
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Meereshöhe | von 19 m bis 54,4 m | |
Einrichtungsdatum | Juni 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Das Waldgebiet der Fröruper Berge war zu Beginn des 19. Jahrhunderts von ausgedehnten Moor- und Heideflächen umgeben, die bis zum Ende des 20. Jahrhunderts immer mehr entwässert und in intensiv bewirtschaftete Weide- und Ackerflächen umgewandelt wurden, um die wachsende Bevölkerungszahl mit ausreichend Nahrungsmitteln versorgen zu können. Mittlerweile wird diese Entwicklung aus ökologischer Sicht und in Zeiten des Klimawandels kritisch betrachtet. So werden Moore heute als wirkungsvolle -Speicher angesehen, wieder vernässt und in ihrer Entwicklung gefördert. Immer mehr Flächen werden der intensiven Nutzung entzogen und in extensiv genutzte Weideflächen oder Brachland überführt. Vor der Ausweisung des Gebietes zum NATURA-2000-Schutzgebiet wurde in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts für diese Region das „Naturschutzgroßprojekt Obere Treenelandschaft“ ins Leben gerufen.[7] Es umfasste eine Fläche von 6950 ha und war damit siebenmal so groß wie das jetzige FFH-Gebiet. In diesem Projekt wurden bereits Methoden und Zielsetzungen, wie sie für ein NATURA 2000-Gebiet heute EU-weit üblich sind, angewendet. Deshalb gibt es für das Gebiet der Fröruper Berge mit Stand August 2020 noch keinen Managementplan nach EU-Standard. Es gilt immer noch der Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahre 2006.[7] Das FFH-Gebiet 1322-392 „Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung“ ist durch die Zusammenlegung der FFH-Gebiete 1322-303 „Fröruper Berge“ und 1323-381 „Holmingfeld“ entstanden. Es ist Teil des am 23. Juni 2015 per Landesverordnung eingerichteten Naturschutzgebietes „Obere Treenelandschaft“.[8][9] Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für das neue FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) ausgewiesen.[10] Mit der Gebietsbetreuung wurde vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein der Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e.V.[11] beauftragt.[12] Das FFH-Gebiet grenzt im Norden und Westen an das FFH-Gebiet Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au.
Managementplan FFH-Teilgebiet „Fröruper Berge“
Für das FFH-Teilgebiet „Fröruper Berge“ ist mit Stand August 2020 kein Managementplan nach EU-Richtlinie aufgestellt worden. Es gilt der Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgroßprojekt Obere Treenelandschaft.[7] Darin ist der Begriff FFH-Lebensraumtyp (LRT) noch nicht gebräuchlich. Im Jahre 2016 wurden die FFH-Erhaltungsgegenstände und die FFH-Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet „Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung“ per Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.[13]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Die Angaben über die FFH-Erhaltungsgegenstände sind dem Standard-Datenbogen, Stand Mai 2017, für das Gesamtgebiet entnommen.[14] Sie entsprechen den Angaben der amtlichen Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2016.[13]
Für das Gesamtgebiet sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[15][16]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie, siehe Grafik 2.[14]
FFH-Arten nach Anhang II und/oder IV FFH-Richtlinie:[16]
- 1166 Nördlicher Kammmolch
Daneben wurden unter „Weitere Arten und Biotope“ fünf Fledermausarten, eine Eidechsen- und eine weitere Froschart gemeldet:
Breitflügelfledermaus, Zauneidechse, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Moorfrosch.
Für die Weiterentwicklung des Fledermausbestandes wurde im Südwesten des Fröruper Forstes von dem Naturschutzverein Obere Treenelandschaft in Zusammenarbeit mit der Kurt und Erika Schrobach-Stiftung ein verlassenes Wohngebäude zu einem Winterquartier für Fledermäuse umgebaut, siehe Bild 2.[17] Das südlich davor liegende Biotop Nr. 325306058-457, ein Niedermoor mit offener Wasserfläche und einem Erlen-Bruchwald, ist ein geeignetes Jagdrevier für die Tiere.
Den größten Anteil der Fläche nimmt der FFH-Lebensraumtyp 9110 Hainsimsen-Buchenwald ein. Er befindet sich vor Allem in den hügeligen Bereichen im Zentrum des FFH-Gebietes. Der am zweit häufigsten vorkommende Lebensraumtyp ist die Nummer 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. Eines ist das Butschimoor im Zentrum der Fröruper Berge. An der Ostgrenze des FFH-Gebietes liegt das Großsolter Moor mit einer offenen Wasserfläche über den Torfstichen von fast 4 km² (SH-Biotop-Nr. 325306060-490).
Im Nordosten befindet sich ein ca. 6000 m² großes künstliches Stillgewässer (SH-Biotop-Nr. 325286060 474), das an einer größeren Lichtung auf Veranlassung eines Mitarbeiters der Forstverwaltung angelegt wurde und deshalb nach ihm „Schmidts Wiese“ genannt wird. Da der Wasserstand alleine durch die Niederschläge bestimmt ist, ist bei Trockenperioden die Gefahr der Austrocknung und durch Ansammlung organischen Materials einer Verlandung gegeben. Auf dem See befindet sich im Sommer eine kleine Schwimmblattzone mit weißen Seerosen, siehe Bild 3. Der See bietet Libellen und Amphibien einen Lebensraum und mit etwas Glück kann man eine Ringelnatter über das Wasser gleiten sehen, siehe Bild 5.
- Bild 3: Teppich mit Weißer Seerose auf dem künstlichen Stillgewässer „Schmidts Wiese“
- Bild 4: Künstliches Stillgewässer „Schmidts Wiese“ im Winter
- Bild 5: Libelle und Ringelnatter auf dem See „Schmidts Wiese“
- Bild 6: Sumpfbereich an „Schmidts Wiese“ mit Sumpf-Schwertlilie
FFH-Erhaltungsziele
Alle FFH-Erhaltungsgegenstände sind auch als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.[13] Die beiden FFH-Lebensraumtypen „9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und „91D0* Moorwälder“ sind auch als Wiederherstellungsziele definiert worden.
Analyse und Bewertung
Im Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgroßprojekt Obere Treenelandschaft wird eingehend auf die Randbedingungen, wie Eigentumsverhältnisse, Klima und abiotische sowie biotische Umweltfaktoren eingegangen und einer Gesamtbewertung unterzogen, indem für jeden Aspekt Bewertungspunkte von 2 bis 5 (2 = geringwertig, 3 = mittelwertig, 4 = hochwertig und 5 = sehr hochwertig) vergeben werden. Daraus werden dann Leitbilder und Entwicklungsziele formuliert.[18]
Leitbilder und Entwicklungsziele
Die Leitbilder und Entwicklungsziele im Pflege- und Entwicklungsplan entsprechen in etwa in der NATURA-2000-Terminologie den FFH-Entwicklungszielen. Für die zehn Landschaftsräume sind insgesamt 154 Leitbilder und Entwicklungsziele genannt worden.[19] Dies bedeutet zum Beispiel für die Wälder langfristig ein Ersatz der Nadelbäume durch gebietstypische Laubbäume, die dem zu erwartenden Klimawandel gewappnet sind. Die Erhöhung des Naturwaldbestandes zur Steigerung der Artenvielfalt und der natürlichen Entwicklung der Wälder. Als Unterstützung ist eine Verbesserung des Wasserhaushaltes der Wälder durch Verhinderung des Abflusses von Niederschlagswasser erforderlich. Auf der Geest ist eine Rückbesinnung auf die Vorteile der früher weit verbreiteten Knicklandschaft zum Schutz vor Winderosion und Erhöhung der Artenvielfalt erforderlich. Neuanlage von Kleinbiotopen und extensiv genutzte Randstreifen zu den Wäldern, Mooren und Heiden auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Renaturierung der begradigten Gewässer im FFH-Gebiet, um das Wasserrückhaltevermögen und die Artenvielfalt in den Gewässern und den Uferzonen zu erhöhen.
Die Fröruper Berge sind für die Bewohner der nur wenige Kilometer entfernten Stadt Flensburg ein beliebtes Naherholungsgebiet. Das Gebiet ist durch zahlreiche ausgeschilderte Wanderwege touristisch erschlossen. Durch das Gebiet in der Ihlseestrom-Niederung führt ein überregional bedeutender Fernwanderweg, die Pilgerroute am Ochsenweg.
- Bild 9: Rundwanderwegenetz im FFH- und Naturschutzgebiet
- Bild 10: Rundwanderweg in den Fröruper Bergen
- Bild 11: Wegweiser für lokale Rundwanderwege und den Fernwanderweg Pilgerroute
- Bild 12: Fernwanderweg Pilgerroute im FFH- und Naturschutzgebiet
- Bild 13: Hinweisschild der Pilgerroute im FFH- und Naturschutzgebiet
Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Obere Treenelandschaft wurde die Ausweitung der extensiven Nutzung der Grünland- und Heideflächen gefördert. Sie werden von Robustrinderrassen ganzjährig beweidet, siehe Bilder 14 bis 15. Eine neu errichtete Schäferei Obere Treenelandschaft beweidet planmäßig mit einer Wanderschafherde im Naturschutzgebiet Obere Treenelandschaft die dafür ausgewiesenen Flächen. Eine Imkerei nutzt die ständig wachsende Artenvielfalt der Wiesen und Heideflächen.
- Bild 14: Robustrinder im FFH- und Naturschutzgebiet
- Bild 15: Robustrinder im FFH- und Naturschutzgebiet
- Bild 16: Beweidungsplan der Wanderschafherde im Naturschutzgebiet Obere Treenelandschaft
- Bild 17: Schäferei Obere Treenelandschaft
- Bild 18: Schäferei Obere Treenelandschaft
- Bild 19: Beweidungsplan der Wanderschafherde der Schäfererei Obere Treenelandschaft
- Bild 20; Bienenstöcke der Imkerei im FFH- und Naturschutzgebiet
- Bild 21: Imkerei im FFH- und Naturschutzgebiet
Maßnahmenkatalog
Für die zehn Landschaftsräume wurden im Pflege- und Entwicklungsplan 409 Einzelmaßnahmen definiert.[20]
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Über die Art und Weise der Erfolgskontrolle und des Monitoring der Maßnahmen wird im Pflege- und Entwicklungsplan keinerlei Aussagen gemacht. Im Rahmen der Folgekartierung des Gebietes in den Jahren 2007–2012 wurde im Jahre 2009 ein Monitoringbericht von dem vom Ministerium beauftragten Unternehmen veröffentlicht.[21] In den Erstkartierungen wurden lediglich 187,5 ha als FFH-Lebensraumtypenfläche kartiert. In der Folgekartierung 2009 vergrößerte sich diese Fläche auf 202 ha. Im aktuellen an die EU gemeldeten Standard-Datenbogen, Stand Mai 2017, sind es 203 ha. Im Rahmen der Folgekartierung 2009 wurden 53 Pflanzenarten der Roten Liste der gefährdeten Arten in Schleswig-Holstein gefunden.[22]
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[23] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[24] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[25] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[26] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[27]
Managementplan FFH-Teilgebiet „Holmingfeld“
Das FFH-Teilgebiet Holmingfeld war bis zur Zusammenlegung mit dem FFH-Gebiet Fröruper Berge ein eigenständiges FFH-Gebiet Holmingfeld mit der Gebietskennung 1323-381. Der Managementplan für dieses Teilgebiet wurde im Oktober 2004 erstellt.[28] Das Teilgebiet hat eine Fläche von 55 ha und stellt damit knapp 6 % der Gesamtsgebietsfläche dar.
FFH-Erhaltungsgegenstand
Nur 7,47 % der Teilgebietsfläche ist als FFH-Lebensraumtyp ausgewiesen. 59 % der Teilgebietsfläche sind mit Laubgehölzen plantagenartig aufgeforstete Ökokonto-Ausgleichsflächen eines einzelnen Eigentümers. Die Flächenanteile der als FFH-Erhaltungsgegenstand aufgenommenen FFH-Lebensraumtypen sind in Grafik 2 ersichtlich.
Als FFH-Art nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie ist der Kammmolch als FFH-Erhaltungsgegenstand aufgenommen. Über dessen Populationsgröße gibt es keine Angaben. Daneben sind 4 gesetzlich geschützte Biotoptypen und 25 gefährdete Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Schleswig-Holstein als FFH-Erhaltungsgegenstand bestimmt worden, darunter das vom Aussterben bedrohte Knöterich-Laichkraut, sowie die stark gefährdeten Arten Igel-Segge, Sumpf-Läusekraut, Teufelsabbiss, Sumpf-Dreizack und Kleiner Baldrian.[29]
FFH-Erhaltungsziele
Als Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele sind aus den FFH-Erhaltungsgegenständen drei FFH-Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I FFH-Richtlinie bestimmt worden:
- 4030 Trockene Europäische Heiden
- 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
Als FFH-Art von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie ist der Kammmolch bestimmt worden.
FFH-Analyse und Bewertung
Die FFH-Analyse und Bewertung dient dazu, Einflussgrößen auf die Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele aufzuzeigen, um daraus Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen abzuleiten.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog[30] im Managementplan für das FFH-Teilgebiet Holmingfeld wurde durch eine Maßnahmenkarte ergänzt.[31] Da die Flächen des Holmingfeldes sich fast ausschließlich im privaten Eigentum befinden, sind die Einflussmöglichkeiten, die über das Verschlechterungsverbot[32] hinausgehen, gering. In der Maßnahmenkarte sind fast nur Maßnahmen auf Flächen im öffentlichen Eigentum beschrieben. In diesem Fall ist es die Fläche des Übergangsmoores im nördlichen Teil, das sich im Gemeindebesitz befindet und das Gebiet der Binnendüne, für das es eine Regelung auf Grundlage des Vertragsnaturschutzes zur Mahd bzw. Beweidung der Grünflächen gibt.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
In Schleswig-Holstein findet in den Natura-2000-Gebieten alle 6 Jahre ein Monitoring statt. Mit Stand September 2020 ist das Übergangsmoor für den Besucher kaum zugänglich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Plaggens sind nicht zu erkennen. Im gesamten Teilgebiet sind für den Besucher keinerlei Hinweise auf die Existenz des FFH-Gebietes zu finden. Außerhalb der Straßen gibt es für den Erholungssuchenden nur sehr wenige Zugänge in die Wald-, Moor-, Heide- und Binnendünenflächen. Ausgewiesene Wanderwege fehlen vollständig.
- Bild 22: Zugang zum Übergangsmoor nordöstlich der Straße Heideberg
- Bild 23: Verbuschte Übergangsmoorfläche an der Straße Heideberg
- Bild 24: Moorsee im Übergangsmoor im Teilgebiet Holmingfeld nordwestlich der Straße Heideberg
- Bild 25: Waldweg von der Straße Heideberg nach Südost
- Bild 26: Lichtung am Ende des Waldweges von der Straße Heideberg
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
Einzelnachweise
- Höchster Punkt im FFH-Gebiet Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. Dezember 2021.
- Höchster Punkt im FFH-Gebiet Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. Dezember 2021.
- Tiefster Bereich im FFH-Gebiet Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. Dezember 2021.
- Tiefster Punkt im FFH-Teilgebiet Holmingfeld. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. Dezember 2021.
- Höchster Punkt im FFH-Teilgebiet Holmingfeld. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. Dezember 2021.
- Lage des FFH-Gebietes Wald,- Moor und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung im Naturraum Schleswig-Holsteinisches Hügelland. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 30. Dezember 2020.
- Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgroßprojekt Obere Treenelandschaft. (PDF; 22 kB) Maßnahmenplan, endgültige Planfassung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2006, S. 1—74, abgerufen am 30. August 2020.
- Neues Naturschutzgebiet "Obere Treenelandschaft". In: Landesportal der Landesregierung von Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 10. März 2020.
- www.schleswig-holstein.de: Liste Naturschutzgebiete, Stand Juni 2017.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 50 kB) DE1322392 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 1–13, abgerufen am 30. August 2020.
- Betreuer des FFH-Gebietes Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung. Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e.V., abgerufen am 3. April 2021.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.34.1 Naturschutzverein Obere Treenelandschaft e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, S. 8, abgerufen am 30. August 2020.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1322-392 „Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung“. (PDF; 173 kB) Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, S. 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1–5, abgerufen am 31. August 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG), vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 67 kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 1. August 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)**. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Winterquartier mit 70er-Jahre-Charme. Gemeinde Oeversee, 10. Oktober 2011, abgerufen am 5. September 2020.
- Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgroßprojekt Obere Treenelandschaft. (PDF; 22 kB) 12.6 Gesamtbewertung der abiotischen und biotischen Faktoren, Entwicklungspotenziale. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2006, S. 16–22, abgerufen am 30. August 2020.
- Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgroßprojekt Obere Treenelandschaft. (PDF; 22 kB) Übersicht der Maßnahmen-Nummern im Kerngebiet. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2006, S. 39–73, abgerufen am 31. August 2020.
- Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgroßprojekt Obere Treenelandschaft. (PDF; 22 kB) Übersicht der Maßnahmen-Nummern im Kerngebiet. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2006, S. 39–73, abgerufen am 30. August 2020.
- Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung (1322-392). (PDF; 160 kB) Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007–2012. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 10. Februar 2012, S. 1–47, abgerufen am 31. August 2020.
- Textbeitrag Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung (1322-392). (PDF; 160 kB) 5. Besondere Funde der Flora. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 14. Mai 2009, S. 10–11, abgerufen am 3. September 2020.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1322-392 „Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung“. (PDF; 451 kB) Teilgebiet Holmingfeld. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2014, S. 1–17, abgerufen am 3. September 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1322-392 „Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung“ Teilgebiet Holmingfeld. (PDF; 451 kB) 3. Erhaltungsgegenstand. S. 8–10, abgerufen am 3. September 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1322-392 „Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung“ Teilgebiet Holmingfeld. (PDF; 451 kB) 6. Managementplan. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2014, S. 13–16, abgerufen am 4. September 2020.
- Managementplan FFH DE - 1322-392 "Wald-, Moor- und Heidelandschaft der Fröruper Berge und Umgebung" - Teilgebiet Holmingfeld. (PDF; 227 kB) Anlage 7: Maßnahmenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2014, abgerufen am 3. September 2020.
- Neufassung 2002 des Regionalplans für den Planungsraum V Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) des Landes Schleswig-Holstein – Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. 5.3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft und Vorranggebiete für den Naturschutz, Ziffer (7), Absatz 4. In: Landesvorschriften und Landesrechtssprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juni 2020: „Für die NATURA 2000-Gebiete gilt das Verschlechterungsverbot. Es bedeutet, dass bestehende Nutzungen und Aktivitäten auch in Zukunft fortgesetzt werden können. Gleiches gilt auch für Projekte und Pläne, die den Erhaltungszielen für ein einzelnes Gebiet nicht entgegenstehen. Vor der Zulassung oder Durchführung von neuen Vorhaben und Maßnahmen ist jedoch künftig die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines entsprechenden Gebietes zu überprüfen.“