FFH-Gebiet NSG Hechtmoor
Das FFH-Gebiet NSG Hechtmoor ist ein NATURA-2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Mittelangeln. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief[1] des Bundesamtes für Naturschutz zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt.[2] Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 34 ha. Die größte Ausdehnung liegt in westöstlicher Richtung und beträgt 1 km.[3] Der innere Bereich des Gebietes besteht aus Moorflächen unterschiedlicher Ausprägung, der Rand aus Bruchwald.[4] Das FFH-Gebiet wird im Osten durch das Fließgewässer Mühlenstrom begrenzt. Der restliche Rand ist durch einen Graben begrenzt, der das überschüssige Oberflächenwasser aufnimmt und dem Mühlenstrom zuführt. Dieser fließt weiter nach Norden in die Bondenau. Die meiste Zeit des Jahres liegt der südliche und westliche Graben trocken. Er wird dort auch nicht mehr gepflegt.
FFH-Gebiet NSG Hechtmoor | ||
Degeneriertes Hochmoor im FFH-Gebiet Hechtmoor | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 34 ha | |
Kennung | 1323-301 | |
WDPA-ID | 555517802 | |
Natura-2000-ID | DE1323301 | |
FFH-Gebiet | 34 ha | |
Geographische Lage | 54° 40′ N, 9° 36′ O | |
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Meereshöhe | von 36 m bis 38 m | |
Einrichtungsdatum | Januar 2010 | |
Verwaltung | Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Durch die Mittelachse des Gebietes führt ein Naturpfad. Am Nordwestrand befindet sich ein Parkplatz mit Hinweistafel des Besucherinformationssystems (BIS) des Landes Schleswig-Holstein, das über das Naturschutzgebiet und das NATURA-2000-Schutzgebiet informiert. Gleiches ist auch am anderen Ende des Wanderweges am Südostrand sowie am zweiten Südzugang (Wanderweg nach Osterbunsbüll) zu finden. Allerdings sind an beiden Zugängen keine Parkplätze. Man kann den 250 m entfernten Parkplatz des FFH-Gebietes Rehbergholz und Schwennholz an der L22 Esmarksüderfeld nutzen. Die stählernen Klappboxen für die Faltblätter des BIS sind leider oft leer. Die Faltblätter können als PDF im Internet geladen werden, siehe Weblinks.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im November 1999 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) ausgewiesen.[5] Das Hechtmoor wurde bereits 1941 zum Naturschutzgebiet erklärt[6] und ist das größte noch weitgehend erhaltene Hochmoor in Angeln. Mit der Gebietsbetreuung wurde vom LLUR die Arbeitsgemeinschaft Geobotanik in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. beauftragt.[7]
Das Gebiet enthält gesetzlich geschützte Biotope wie z. B. mehrere wassergefüllte ehemalige Torfstiche. Der größte im Südosten des Gebietes ist mittlerweile mit der für Moorseen untypischen Krebsschere zugewachsen, siehe Bildergalerie.[8] In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich am Südostrand das FFH-Gebiet Rehbergholz und Schwennholz mit dem größten zusammenhängenden Buchenwald in Angeln.
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[9][10]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[11] (* = Prioritärer Lebensraumtyp) Die Flächenangaben im Standard-Datenbogen entsprechen denen der 1. Folgekartierung von 2010.[12]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[13]
- 3160 Dystrophe Stillgewässer (Gesamtbeurteilung C)[14]
- 6430 Feuchte Hochstaudenfluren (Gesamtbeurteilung C)[15]
- 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Gesamtbeurteilung B)[16]
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung B)[17]
- 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)[18]
- 91D0* Moorwälder (Gesamtbeurteilung C)[19]
Arten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG:[20]
- 1042 Große Moosjungfer (Gesamtbeurteilung B)[21]
FFH-Erhaltungsziele
Von den FFH-Erhaltungsgegenständen wurden folgende als Erhaltungsziel von gemeinschaftlichem Interesse erklärt:[22]
- 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften
- 1042 Große Moosjungfer
Damit ist das erklärte Ziel die Wiederherstellung des Hochmoores mit entsprechender Fauna und Flora.[23]
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel Analyse und Bewertung beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der Erhaltung und Entwicklung der Erhaltungsziele im FFH-Gebiet Hechtmoor, siehe Managementplan.[24]
FFH-Maßnahmenkatalog
Im Managementplan ist der Maßnahmenkatalog das wichtigste Instrument zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Erhaltungsziele.[25] Für das FFH-Gebiet NSG Hechtmoor sind die Maßnahmen zur besseren Übersicht zusätzlich in einer Maßnahmenkarte beschrieben.[26] Für die Weiterentwicklung des Moorkomplexes sind die Freihaltung der Moorflächen von Gehölzen, die Verhinderung des Einfließens von nährstoffreichem Dränagewasser aus den umliegenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Verhinderung des Abfließens von nährstofffreiem Regenwasser aus dem Moor die zielführenden Maßnahmen. In den mit Wasser gefüllten Torfstichen hat sich die Krebsschere angesiedelt, die eigentlich in phosphatreichen Seen beheimatet ist. Sie verdrängt die für oligotrophe Moorseen typische Flora und bedroht nach Aussage des Gebietsbetreuers den Lebensraum von vier sehr seltenen Taumel-Käferarten, die dort offene Wasserflächen benötigen. Mit Hilfe eines Floßes wird der Bestand der Krebsschere regelmäßig eingedämmt. Diese Maßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden. Die Eigentümerstruktur des FFH-Gebietes mit über 30 Parzellenbesitzern erschwert die Abstimmung über Entwicklungsmaßnahmen, die über das Verschlechterungsverbot hinausgehen.[27]
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre.[28][29] Mit Stand 24. Juli 2020 wurde das letzte Monitoring am 30. November 2011 durchgeführt und in einem Textbeitrag[12] sowie Kartenmaterial[30] des beauftragten Unternehmens dokumentiert.
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[31] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[32] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[33] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[34] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[35]
Bildergalerie
- Infotafel am Parkplatz Moorweg und Westeingang zum Hechtmoor
- Redder am Osteingang zum Hechtmoor
- Südeingang zum Hechtmoor mit Hinweistafel
- Degeneriertes Hochmoor im Hechtmoor
- Moorlilie im Hechtmoor
- Geflecktes Knabenkraut im Hechtmoor
- Glockenheide im Hechtmoor
- Blüten der Krebsschere im Hechtmoor
- Teichfrosch im Kleinbiotop im Hechtmoor
- Floß des Gebietsbetreuers zur Eindämmung der Krebsschere im Feuchtbiotop im Hechtmoor
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen der Gebiete nach der FFH-Richtlinie (92/ 43/ EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/ 147/ EG) gemäß des Durchführungsbeschlusses der Kommission über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB) In.: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 23. Juli 2020
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019
- Faltblatt 5906 Hechtmoor (PDF; 2,6 MB) Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, November 2005, abgerufen am 24. Juli 2020
- Faltblatt 5939 Hechtmoor (PDF; 1,2 MB) Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, September 2019, abgerufen am 24. Juli 2020
- Liste der FFH-Gebiete in Schleswig-Holstein
- Netzseite des Gebietsbetreuers AG-Geobotanik, abgerufen am 29. August 2020
Einzelnachweise
- Landschaftssteckbrief 70001 Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. Bundesamt für Naturschutz, 1. März 2012, abgerufen am 6. Dezember 2021.
- Naturfachliche Bewertung der Landschaften in Deutschland. (PDF; 1,51 MB) Bundesamt für Naturschutz, November 2011, abgerufen am 6. Dezember 2021.
- Managementplan FFH DE – 1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 828 KB) Anlage 1: Übersichtskarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2014, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Managementplan FFH DE – 1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 828 KB) Anlage 1: Übersichtskarte Luftbild. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2014, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 62 KB) DE1323301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Verordnung über das Naturschutzgebiet Hechtmoor in der Gemarkung Dammholm, Landkreis Schleswig. (PDF; 822 KB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesregíerung Schleswig-Holstein, 2. September 1941, abgerufen am 22. Juli 2020.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) Lfd. Nr. 1.6.2 NSG Hechtmoor. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 3, abgerufen am 28. Juli 2020.
- Biotop-Nr.: 325386056 423 Wassergefüllter Torfstich im Hechtmoor. In: Biotopkartierung Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 13. September 2018, abgerufen am 24. Juli 2020 (nach der Fensteröffnung auf Feld Biotopkartierung klicken).
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)**. (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 62 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007–2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Hechtmoor (1323-301). (PDF; 77 KB) Tabelle 2: Gegenüberstellung der 2010 kartierten FFH-Lebensraumtypen mit den Angaben des Standarddatenbogens (MLUR 2006) und den Ergebnissen der Erstkartierung (Triops 2004). Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 10. Februar 2012, S. 18, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 129–131, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 136, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 62 KB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: DE1323301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Große Moosjungfer – Leucorrhinia pectoralis. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 106, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 752 KB) 4.1. Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2014, S. 14, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Erhaltungsziele für das als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung benannte Gebiet DE-1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 48 KB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Juli 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 752 KB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2014, S. 14–16, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 752 KB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2014, S. 16–19, abgerufen am 24. Juli 2020.
- Managementplan H DE – 1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 233 KB) Anlage 6: Maßnahmenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2014, abgerufen am 24. Juli 2020.
- Neufassung 2002 des Regionalplans für den Planungsraum V Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) des Landes Schleswig-Holstein – Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. 5.3 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft und Vorranggebiete für den Naturschutz, Ziffer (7), Absatz 4. In: Landesvorschriften und Landesrechtssprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juni 2020: „Für die NATURA 2000-Gebiete gilt das Verschlechterungsverbot. Es bedeutet, dass bestehende Nutzungen und Aktivitäten auch in Zukunft fortgesetzt werden können. Gleiches gilt auch für Projekte und Pläne, die den Erhaltungszielen für ein einzelnes Gebiet nicht entgegenstehen. Vor der Zulassung oder Durchführung von neuen Vorhaben und Maßnahmen ist jedoch künftig die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines entsprechenden Gebietes zu überprüfen.“
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1323-301 „NSG Hechtmoor“. (PDF; 752 KB) 7. Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2014, S. 19, abgerufen am 22. Juli 2020.
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2007, abgerufen am 2. April 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 206, 22. Juli 1992, S. 10, Anhang I, Artikel 11. „Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume“
- FFH-Folgemonitoring NSG Hechtmoor. (PDF; 4675 KB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 7. Juli 2011, abgerufen am 24. Juli 2020 (Übersichts-Biotoptyp- und LRT-Karte).
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.