FFH-Gebiet Godelniederung / Föhr
Das FFH-Gebiet Godelniederung / Föhr ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Utersum, Witsum, Borgsum und Nieblum an der Südwestküste der Insel Föhr im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Es hat eine Fläche von 149 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 3,42 km.[1] Die höchsten Erhebungen reichen bis zu 5 m über NN an mehreren Stellen an der landseitigen FFH-Gebietsgrenze. Das FFH-Gebiet erstreckt sich entlang der Küstenlinie von der Straße Wikingwai im Ortsteil Goting der Gemeinde Nieblum bis zur Straße Poolstich im Ortsteil Hedehusum der Gemeinde Utersum im Nordwesten. Die schmalste Stelle hat eine Breite von 140 m und liegt im Westen, die breiteste Stelle mit 830 m liegt im Osten.[2]
FFH-Gebiet Godelniederung / Föhr | ||
Godel bei Ebbe | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 149 ha | |
Kennung | 1316-301 | |
WDPA-ID | 555517793 | |
Natura-2000-ID | DE1316301 | |
FFH-Gebiet | 149 ha | |
Geographische Lage | 54° 42′ N, 8° 26′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2004–05 | |
Verwaltung | Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung d. Landes SH | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Bei der Godelniederung handelt es sich um eine ehemalige Bucht im Wattenmeer, die im Laufe der Zeit durch Bildung einer Nehrung und Strandwällen vom Meer abgetrennt wurde. In diese Niederung hinein fließt von den höher gelegenen Salzwiesen von West nach Ost ein nur 1,5 km langer Süßwasserfluss, die Godel, der sich schließlich durch eine Öffnung im Strandwall in die Nordsee ergießt. Vom Osten her fließen noch zwei kleinere Bäche in die Niederung und mit eigenen kleinen Ästuaren in die Nordsee.[3] Die Niederung ist der Tide ausgesetzt und wird bei Sturmfluten regelmäßig überflutet. In historischer Zeit wurde diese Niederung durch den Menschen trockengelegt und intensiv beweidet. Zum Schutz der Strandwälle vor Kantenabbruch bei Sturmfluten wurden im Jahre 2007 westlich der Godelmündung Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt.[4]
Fast zweidrittel der Fläche nimmt die FFH-Lebensraumklasse Salzwiesen ein, Einviertel sind melioriertes Grünland und 10 % Küstendünen und Sandstrände. Die restlichen 5 % teilen sich auf in Strandgestein, Laubwald und Binnengewässer, siehe auch Diagramm 1.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[5] Die Erstellung eines Managementplans für das FFH-Gebiet wurde dem Sekretariat des Wattenmeer Plans 2010 zur Aufgabe gemacht.[6] Dennoch wurde am 6. Juni 2016 vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein ein eigener Managementplan veröffentlicht.[7] Die Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG wurde vom LLUR für dieses FFH-Gebiet dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. übertragen.[8] Das FFH-Gebiet ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“. Es grenzt zudem seeseitig an den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und das Naturschutzgebiet Nordfriesisches Wattenmeer. Die Beschilderung im FFH-Gebiet erfolgt durch die Nationalparkverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gebietsbetreuer.[2]
Der weitaus größte Teil der Fläche wird durch den Biotoptyp „KN Salzwiesen und Röhrichte der Nordsee“ eingenommen. Die Küste ist auf ganzer Länge durch einen schmalen Streifen des Biotoptyps „KS Strände“ geprägt. Im Westen und Osten ist diesem der Biotoptyp „KW Wattbereich“ vorgelagert. Am landseitigen Nord- und Westrand befindet sich ein breiter Gürtel von landwirtschaftlich genutzten Flächen der Biotoptypen „ GM Mesophiles Grünland“ und „GI Artenarmes Intensivgrünland“. Das Niederungsgebiet ist kleinteilig von künstlichen Fließgewässern und Gräben durchzogen. Die Godel kann sich nur auf den letzten 500 m ihr Bett selbst frei gestalten.[9] Bis auf wenige Flächen besteht das gesamte FFH-Gebiet aus gesetzlich geschützten Biotopen.[10]
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[11] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[12] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[13] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[14] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[15]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom März 2012 sind folgende FFH-Lebensraumtypen für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[16][17]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[18]
- 1130 Ästuarien (Gesamtbeurteilung C)[19]
- 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (Gesamtbeurteilung C)[20]
- 1150* Lagunen (Strandseen) (Gesamtbeurteilung B)[21]
- 1210 Einjährige Spülsäume (Gesamtbeurteilung B)[22]
- 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände (Gesamtbeurteilung B)[23]
- 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation (Gesamtbeurteilung B)[24]
- 1310 Quellerwatt (Gesamtbeurteilung B)[25]
- 1320 Schlickgrasbestände (Gesamtbeurteilung B)[26]
- 1330 Atlantische Salzwiesen (Gesamtbeurteilung B)[27]
- 2110 Primärdünen (Gesamtbeurteilung C)[28]
- 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Gesamtbeurteilung C)[29]
Der weitaus größte FFH-Lebensraumtyp im FFH-Gebiet ist der der Atlantischen Salzwiesen.[30] Der Anteil der anderen liegt im unteren einstelligen Prozentbereich, siehe auch Diagramm 2. Die meisten FFH-Flächen haben eine gute Gesamtbeurteilung zugesprochen bekommen, siehe auch Diagramm 3.
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[31]
- 1150 Lagunen (Strandseen)
- 1210 Einjährige Spülsäume
- 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände
- 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation
- 1310 Quellerwatt
- 1330 Atlantische Salzwiesen
- 2110 Primärdünen
- 2120 Weißdünen mit Strandhafer
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[31]
- 1320 Schlickgrasbestände
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[32] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Der größte Teil der FFH-Fläche befindet sich im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Kommunen, siehe auch Diagramm 4. Ein großer Teil befindet sich im Privatbesitz. Hier handelt es sich mehrheitlich um noch intensiv genutzte Acker- und Weideflächen am Nord, West- und Ostrand des FFH-Gebietes. Es wäre wünschenswert, diese Flächen ganz oder in Form eines Schutzstreifens aus der intensiven in die extensive Nutzung gegen Entschädigung zu überführen, um einen weiteren Eintrag von Nährstoffen in die Salzwiesen zu verringern. Damit könnte sich die Biodiversität im Schutzgebiet erhöhen. Das ganze FFH-Gebiet liegt im EU-Vogelschutzgebiet „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“. Die Salzwiesen sind ein bedeutendes Rast- und Brutgebiet für viele Vogelarten. Auf Föhr haben sie ideale Brutbedingung, da es auf der Insel keine Füchse gibt. Die Küste vor der Godelniederung ist einer Erosion von 0,5 m/Jahr ausgesetzt. Ohne Küstenschutzmaßnahmen würde der Strandwall immer flacher und die Niederung würde ständig überflutet werden.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog[33] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in 30 Maßnahmenblättern[34] und einer Maßnahmenkarte beschrieben.[35] Alle Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass der gute Zustand der meisten FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet erhalten bleibt, beziehungsweise bei Mängeln wiederhergestellt wird. Die Godel und die beiden Bäche in der Niederung sollen sich frei in ihrem Verlauf entwickeln können. Aktive Regulierungsmaßnahmen sollen nicht stattfinden. Eine mechanische Strandräumung findet nicht mehr statt und beschränkt sich auf gelegentliche Müllsammelaktionen bei schonendem Abtransport des Sammelgutes. Die Neophytenbekämpfung muss unter geringer Beeinträchtigung der heimischen Pflanzen vorgenommen werden. Die drei Lagunen des Gebietes sollen sich ungehindert entwickeln können. Für die gute Entwicklung der Bereiche für Bodenbrüter müssen diese Flächen offen gehalten werden.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Mit Stand 8. Februar 2021 wurden noch keine Ergebnisse eines Folgemonitorings veröffentlicht.
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019, (PDF)
- Faltblatt Godelniederung, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, (PDF), abgerufen am 5. Februar 2021
Einzelnachweise
- Längste Ausdehnung des FFH-Gebietes Godelniederung / Föhr. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 5. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 936 kB) Karte 1 - Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 3. Februar 2016, abgerufen am 5. Februar 2021.
- Godelmündung mit Bächen auf Föhr. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. November 2021.
- 3.2.3 Steinwall Godelniederung (West). In: Küstenschutz Fachpläne. Landesbetrieb ffür Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN SH), abgerufen am 5. Februar 2021.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 69 kB) DE1316301. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 5. Februar 2021.
- Managementpläne des Wattenmeer-Plans-2010. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 16. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 617 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2016, abgerufen am 5. Februar 2021.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) Lfd, Nr.:1.17.10 FFH DE 1316-301 „Godelniederung /Föhr“. In: LLUR 507. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 6. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 1055 kB) Karte2a - Bestand Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2. Februar 2016, abgerufen am 6. Februar 2021.
- Biotopkartierung Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. Februar 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG) vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1422301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 44 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2012, S. 3, abgerufen am 1. Dezember 2020.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1130 Ästuarien. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 9–12, abgerufen am 7. Februar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 13–15, abgerufen am 7. Februar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1150 *Lagunen des Küstenraumes (Strandseen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 16–18, abgerufen am 11. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1210 Einjährige Spülsäume. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 27–28, abgerufen am 11. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 29–30, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten mit Vegetation. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 31–32, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1310 Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 35–36, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1320 Schlickgrasbestände (Spartinion maritimae). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 37, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 38–40, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2110 Primärdünen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 42–43, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Ammophila arenaria). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 44–45, abgerufen am 7. Januar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (1098 kB) Karte2b -FFH-Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2. Februar 2016, abgerufen am 8. Februar 2021.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 90 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 7. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 617 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2016, S. 14–17, abgerufen am 8. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 617 kB) 6. Maßnahmenplan. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, 6. Juni 2016, S. 18–28, abgerufen am 8. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 1654 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2016, abgerufen am 8. Februar 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1316-301 „Godelniederung/Föhr“. (PDF; 1654 kB) Karte 3 - Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 30. März 2016, abgerufen am 8. Februar 2021.