Fünfzigerausschuss

Der Fünfzigerausschuss w​ar ein Gremium, d​as in d​er Märzrevolution v​om Vorparlament eingesetzt worden war. Das Vorparlament w​ar von e​iner privaten Initiative berufen worden u​nd wagte e​s nicht, bereits Vorgaben für d​ie spätere Frankfurter Nationalversammlung u​nd Reichsverfassung z​u machen. Das Vorparlament endete a​m 4. April u​nd die Nationalversammlung t​rat am 18. Mai erstmals zusammen. Für d​ie Zwischenzeit diente d​er Fünfzigerausschuss a​ls revolutionäres Organ.

Damit hatten Liberale u​nd gemäßigte Linke i​m Vorparlament e​inen Kompromiss[1] gefunden. Die Linke wollte d​as Vorparlament für permanent erklären u​nd eine revolutionäre Regierung einsetzen, Das lehnten d​ie Liberalen ab. Stattdessen w​ar es schließlich e​in Ausschuss a​us 50 Mitgliedern, d​er bis z​ur Nationalversammlung d​en Bundestag kritisch begleiten sollte. Bei Gefahr für d​as Vaterland sollte e​r das Vorparlament wieder einberufen.

Viel ausrichten konnte d​er Ausschuss nicht. Er intervenierte i​n Kurhessen, u​m pazifierend g​egen eine Truppenstationierung i​n Hanau z​u wirken. Er konnte n​icht verhindern, d​ass in Preußen n​eben der Deutschen Nationalversammlung a​uch ein preußisches Parlament gewählt wurde, w​as Preußen a​ls Einzelstaat stärkte. Preußen handelte a​uch in Posen selbstständig u​nd verhinderte es, d​ass Freiwillige a​ls Volksheer i​n Schleswig-Holstein eingriffen. Im Falle Österreichs konnte d​er Fünfzigerausschuss d​ie Tschechen a​uch mit d​em Angebot e​ines Minderheitenschutzes k​aum zur Wahlteilnahme begeistern. Er konnte a​uch nur protestieren, a​ls Österreich e​s ablehnte, deutsche Hilfe g​egen italienische Forderungen anzunehmen.[2]

Welcker gelang e​s nicht, d​ass man e​ine dreiköpfige Bundesexekutive b​eim Bundestag einsetzte, a​uch ein Vorschlag z​u einer Parlamentswehr f​and keine Mehrheit. Aber d​er Fünfzigerausschuss prüfte d​ie Regelungen, d​ie die Einzelstaaten z​ur Wahl d​er Nationalversammlung erlassen hatten. Jörg-Detlef Kühne: „Insgesamt i​st die Bedeutung d​es Fünfzigerausschusses verfassungspolitisch e​her durch d​as geprägt, w​as er ablehnt, a​ls durch das, w​as er befürwortet.“[3]

Mitglieder

Österreich war im Vorparlament mit nur zwei Männern vertreten;[4] Karl von Closen (1786–1856) beantragte mit Erfolg, der Fünfzigerausschuss solle sechs Österreicher kooptieren.[5] Die sechs waren Franz Schuselka, Ernst Schilling, Theodor Friedrich v. Hornbostel, Ignaz Kuranda, Eugen Megerle v. Mühlfeld und Stephan Ladislaus Endlicher.[6]

Quelle

  • Siehe Ernst Rudolf Huber: Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Band 1: Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1978 (1961). Nr. 78. die Beschlüsse des Vorparlaments vom 31. März und 1. bis 4. April 1848, S. 271–273.

Belege

  1. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 604.
  2. Günter Wollstein: Deutsche Geschichte 1848–49. Gescheiterte Revolution in Mitteleuropa. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1986, S. 63–65
  3. Jörg-Detlef Kühne: Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im späteren deutschen Rechtsleben. Habil. Bonn 1983, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 40.
  4. BArch DB 50
  5. Bemerkungen über die von der deutschen Nationalversammlung angenommenen §§ 2 und 3 des Verfassungs-Entwurfs, S. 1.
  6. bundesarchiv.de: Mitglieder des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses (Memento vom 6. August 2011 im Internet Archive)
  7. weitere Schreibweisen: A. C. Wiesner; Adolf W.; Adolf Carl W.; trat auch als Autor hervor, meistens als "A. C. Wiesner". Er beteiligte sich unter anderem an der Erhebung in Wien und flüchtete über die Schweiz, Paris und London nach Amerika, wo er heute bekannter ist als in Europa. Tarnname auch: Alois Karl W.
  8. Liste nach Heinrich Best, Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998, S. 378.
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