Ernst Gottlob Morgenbesser
Ernst Gottlob Morgenbesser (* 21. September 1755 in Breslau; † 22. Juli 1824 in Königsberg i. Pr.) war ein deutscher Verwaltungsjurist.
Leben
Am Königsberger Hofgericht wurde er Assessor (1779), Rat (1780) und Geh. Justizrat (1787). Am 15. Dezember 1804 wurde er Direktor bei der Ostpreußischen Regierung. In der Kombinierten Immediatkommission beriet er Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein bei der Regelung des Hypothekenwesens und bei der Preußischen Städteordnung. Er wurde am 25. März 1809 zum Vizepräsidenten und am 3. Januar 1820 zum Chefpräsidenten der Regierung befördert. Ihm verdankt Ostpreußen die Bildung eines Großteils der Justizbediensteten, die Organisation der Untergerichte und den Entwurf zum Provinzial-Landrecht. Ganz im Geiste von Immanuel Kant heißt es am Anfang seiner Beyträge zum republikanischen Gesetzbuche:[1]
„Der Staat oder die Republik ist die bürgerliche Gesellschaft der Menschen zur gemeinschaftlichen Sicherstellung der angebornen Freyheit. So wie jedem Menschen das Recht zur Freyheit, so ist ihm die Verbindlichkeit angeboren, die Freyheit seines Nebenmenschen aufrecht zu erhalten.“
In der Königsberger Siedlung Charlottenburg wurde 1932 eine Straße nach ihm benannt. Am Hause Collegiengasse 1 erinnerte eine Gedenktafel an ihn.[2]
Werke
- Beiträge zum republikanischen Gesetzbuche, Königsberg 1798. Faksimile: Freiburg im Breisgau 2000, herausgegeben und mit einem Anhang versehen von Wolfgang Schild
Literatur
- Preußische Privinzial-Blätter, Bd. 8 (1832), S. 296–299.
- Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15 (=Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 85), De Gruyter Saur 2009, ISBN 978-3598232299, S. 655.
Einzelnachweise
- Beyträge zum republikanischen Gesetzbuche
- Robert Albinus: Königsberg Lexikon. Würzburg 2002, ISBN 3-88189-441-1