Ernannter Landtag
Um den Wiederaufbau der staatlichen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland in demokratischem Sinne zu ermöglichen, wurden durch die Besatzungsmächte in den meisten Ländern Ernannte Landtage (in den Stadtstaaten: Ernannte Bürgerschaften) ins Leben gerufen.
Vorgehen und Prinzipien
Eine erste wichtige Grundlage für den Aufbau neuer politischer Strukturen war das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945. Dieses sah die Wiederherstellung der lokalen Selbstverwaltung, aber auch von Wahlvertretungen auf Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- und Landesebene vor. Der Aufbau der staatlichen Strukturen nach dem Zusammenbruch erfolgte von der kommunalen Ebene über die Landesebene und zuletzt auf Bundesebene. Als erster Schritt wurden Bürgermeister und Stadträte durch die Besatzungsbehörden ernannt. Diese wurden bald durch gewählte Kommunalparlamente und Bürgermeister ersetzt.
Ende 1946 wurden die ersten Landtage eingesetzt. Die Besatzungsbehörden orientierten sich bei der Sitzverteilung in den ernannten Landtagen an den Stimmenverteilungen bei den Kommunalwahlen. Wo diese wie in Nordrhein-Westfalen erst nach der Konstituierung der Landtage gewählt wurden, orientierten sich die Militärbehörden zunächst an den Ergebnissen der letzten freien Wahlen der Weimarer Republik. Später wurden auch in diesen Ländern die Zusammensetzung an die Ergebnisse der inzwischen stattgefundenen Kommunalwahlen angepasst. Die Auswahl der Abgeordneten selbst richtete sich zum einen nach deren Parteizugehörigkeit und zum anderen nach deren politischer Zuverlässigkeit. Die ernannten Landtage wurden in den drei westlichen Besatzungszonen, der späteren Bundesrepublik, bald durch frei gewählte Landtage ersetzt. In Bayern wurde schon der erste Bayerische Landtag nach dem Krieg 1946 vom Volk gewählt.
Aufgaben und Kompetenzen
Die Hauptaufgabe der ernannten Landtage war die (Mit-)Kontrolle der (ebenfalls ernannten) Verwaltungen auf Landesebene sowie die Vorbereitung der Wahl verfassungsgebender Versammlungen bzw. gewählter Landtage. Teilweise war die Hauptaufgabe die Ausarbeitung einer demokratischen Landesverfassung, so in Hamburg. In anderen Ländern, so in Hessen oder Nordrhein-Westfalen, blieb diese Aufgabe den möglichst bald zu wählenden Landesparlamenten vorbehalten.
Sämtliche Beschlüsse unterlagen den Einschränkungen des Besatzungsrechts. Entscheidungen wurden durch die Besatzungsbehörden getroffen bzw. mussten durch diese bestätigt werden.
Übersicht Ernannter Landtage in den Ländern
Details zu den jeweiligen Ernannten Landtagen der Länder finden sich in den Einzelartikeln aus der folgenden Tabelle.
Literatur
- Siegfried Mielke, Werner Reutter (Hrsg.): Länderparlamentarismus in Deutschland. Geschichte, Struktur, Funktionen. Wiesbaden 2004.