Erich Frohwann
Erich Frohwann (* 1. Januar 1904 in Gleiwitz; † unbekannt) war ein deutscher Jurist und Polizeibeamter.
Leben und Wirken
In seiner Jugend gehörte Frohwann einem Freikorps an, mit dem er sich 1921/22 am Selbstschutz in Oberschlesien beteiligte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, das er mit der Promotion zum Dr. jur. 1930 abschloss, trat er in den Polizeidienst ein, in dem er die Ausbildung zum Kriminalkommissar durchlief.
Am 15. September 1932 wurde Frohwann ins Polizeipräsidium Berlin versetzt, wo er in der Abteilung I gegen Linksextremisten eingesetzt wurde.
Zum 29. April 1933 wurde Frohwann in das neugegründete Geheime Staatspolizeiamt übernommen. Laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtes vom Januar 1934 war er zu diesem Zeitpunkt Leiter des Außendienstes des Dezernates II F, das für die Bereiche „Ausland, Ausländer, Auslandsdeutsche, Grenzland, nationale Minderheiten, Danzig, Memelland, Österreich, Russen“ und „Emigranten, Juden, Freimaurer“ zuständig war.
Zum 1. Mai 1934 wurde Frohwann zur Stapostelle Magdeburg versetzt. 1941 wurde er zum Kriminalrat befördert. Während des Zweiten Weltkrieges nahm Frohwann an verschiedenen Sicherheitspolizeieinsätzen an der Ostfront teil, bevor er 1944 zur Einsatzgruppe H in die Erste Slowakische Republik abgeordnet wurde.
Am 1. Mai 1937 trat Frohwann in die NSDAP (Mitgliedsnummer 5.708.289) und zum 13. April 1937 in die SS (SS-Nr. 307.428) ein.
Publikation
- Über die Herausbildung des Begriffes der Verwaltungspolizei, Dissertation, Quarter Verlag Breslau, 1930