Emser Erlass
Mit dem Emser Erlass (auch Ukas von Bad Ems genannt), den der russische Zar Alexander II. in Bad Ems am 30. Mai 1876 im Haus Vier Türme unterzeichnet hatte, wurde die Verbreitung von literarischem Schrifttum (für alle Publikationen und auf der Bühne) in ukrainischer Sprache im Russischen Kaiserreich unter Verbot und Strafe gestellt.
Zuvor war 1863 im Zusammenhang mit dem polnischen Januaraufstand, der auch auf die Ukraine übergriff, gemäß einer Anordnung des russischen Innenministers Walujew (Walujew-Zirkular(en)) Ukrainisch schon aus wissenschaftlichen und religiösen Publikationen verbannt worden.
Bis zum Jahr 1905/06 erfolgte anschließend die Publikation von Schriften in ukrainischer Sprache hauptsächlich im österreichisch-ungarischen Galizien.