Eintritt
Als Eintritt (oder Eintrittgsgebühr) bezeichnet man allgemein das Entgelt, das jemand entrichten muss, um ein bestimmtes Gebäude oder eine Veranstaltung betreten zu dürfen. Als Nachweis über die Entrichtung des Entgelts gibt es meist eine Eintrittskarte.
Eintrittsgeld
Als Eintrittsgeld bezeichnet man die zum Betreten bzw. zum Besuch bestimmter Einrichtungen notwendige Gebühr. Sie wird meist am Eingang in einem kleinen Kassenhäuschen verlangt, gelegentlich auch in einem mit einem Drehkreuz versehenen Automaten. In den meisten Anlagen, die ein Eintrittsgeld erheben, muss man, wenn man das eintrittsgeldpflichtige Areal verlässt, erneut Eintritt zahlen. Insbesondere bei Veranstaltungen oder in Diskotheken erhalten die Besucher nach Zahlung des Eintrittsgeldes einen Stempelaufdruck auf die Handoberfläche, der zu einem mehrmaligen Einlass berechtigt.
Eintrittskarte
Eine Eintrittskarte (auch englisch Ticket) ist ein in der Regel mit laufenden Nummern oder mit sonstigen Merkmalen versehener, aus bedrucktem Papier hergestellter, durch Eintrittsgeld bezahlter Inhaberpapier, welcher meist bei größeren Veranstaltungen zum Einsatz kommt. Gelegentlich erhält der Besucher auch nach Zahlung des Eintrittsgeldes eine Papp-, Chip- oder Magnetkarte, mit deren Hilfe er innerhalb des eintrittsgeldpflichtigen Areals weitere Sachen, wie Getränke kaufen kann.
Vorverkauf
Für Veranstaltungen mit hohem Eintrittsgeld können Eintrittskarten häufig auch im Vorverkauf fernab des Veranstaltungsgeländes erworben werden. Einige Großveranstaltungen sind schon lange vor der eigentlichen Veranstaltung ausverkauft. Ein Beispiel für Kartenvorverkauf im großen Stil ist die Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Vorverkauf wird meist auch bei Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen betrieben. Im Vorverkauf wird meist eine Vorverkaufsgebühr erhoben. Diese beträgt üblicherweise zwischen zehn und 15 Prozent vom Grundpreis.
Abendkasse
Restposten von Eintrittskarten können direkt an der Abendkasse erworben werden, sofern es sich um eine Abendveranstaltung handelt. Bei Tagesveranstaltungen gilt der Begriff Tageskasse synonym. Diese Karten resultieren meist aus zurückgegebenen Karten, wenn keine Ersatzperson für den Veranstaltungsnehmer gefunden werden konnte und man die Stornogebühren vermeiden will. Außerdem nicht abgeholte Karten aus dem Kartenvorverkauf und auf Vorbestellung zurückgelegte Karten, wenn die Kosten für die Abholung unerschwinglich hoch gewesen wären.
Sicherungsmaßnahmen
Moderne Eintrittskarten besitzen weitere technische Merkmale, z. B. einen Magnetstreifen, einen integrierten Chip (RFID) oder einen maschinenlesbaren Barcode, um den technischen Lesevorgang zu beschleunigen. Sie werden über moderne E-Ticketing-Verfahren, auch mit Hilfe des Internets hergestellt, verkauft und verbreitet. Einige Open-Source-Projekte arbeiten daran. Damit soll vor allem Fälschungen vorgebeugt werden. Die Eintrittskarten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland waren an die Namen der Besteller gebunden. Dies sollte sowohl der Vermeidung sogenannter Hooligans dienen, als auch das Schwarzmarktgeschäft verhindern. Mittlerweile bieten auch viele Anbieter mit print@home die Möglichkeit, Eintrittskarten zu Hause am PC-Drucker auszudrucken. Diese Tickets enthalten in der Regel einen 2-dimensionalen Barcode, der beim Einlass von Scannern auf seine Gültigkeit geprüft wird. Neben der Sicherung der Karten wird meistens auch das Veranstaltungsareal gesichert. Beispiele sind Umzäunungen oder nur vom Gebäudeinneren zu öffnende Notausgangstüren. Dies soll verhindern, dass jemand das Areal betreten kann, der keinen Eintritt bezahlt hat.
Hardticket
Das Hardticket hat die Funktion einer normalen Konzert- oder Festivaleintrittskarte, ist aber im Gegensatz zu den computergenerierten Vorverkaufstickets meist mit Farbigen Sponsorenlogos und anderen Abbildungen verziert und sieht daher optisch ansprechender aus als die Vorverkaufskarten. Das Hardticket dient vielfach als besonderes Andenken und wird deshalb auch häufig von Konzertkarten-Sammlern gekauft. Hardtickets werden im Gegensatz zu On-Demand-Tickets (welche erst nach Kauf, direkt vor Ort, gedruckt werden) im Voraus gedruckt und liegen nicht personalisiert in den entsprechenden Verkaufsstellen bereit.
Betroffene Einrichtungen
Im Folgenden sind typische Beispiele aufgezählt, bei denen man in der Regel Eintrittsgeld bezahlen muss:
- Turmrestaurants
- Aussichtstürmen
- Museen, in einigen Ländern sonntags frei, in anderen Ländern montags oder dienstags frei
- Schlössern
- Schauhöhlen
- generell den abschließbaren Sehenswürdigkeiten
- Diskotheken
- Spielbanken
- Fitnessstudios
- Schaubuden in Vergnügungsparks, etwa Spiegelkabinett
- viele Veranstaltungen, z. B.
- Theater
- Oper
- Kino
- Konzerte
- Sportveranstaltungen
- Ausstellung oder Messe
- Seminar, Workshop oder Symposium – insbesondere bei mehrtägigen solchen Veranstaltungen: Dauerkarte oder Teilnahmegebühr
Teilweise wird auch für folgende Einrichtungen Eintritt erhoben:
- Strand
- Naturdenkmal oder Nationalpark
- archäologische Stätten
- Sanitäranlagen (WC oder Dusche) – hier Benutzungsentgelt genannt
In einigen Ländern (etwa Großbritannien) und in letzter Zeit auch vermehrt in Deutschland (etwa im Berliner Dom) wird auch für die Besichtigung von touristisch besonders interessanten Kirchen Eintritt verlangt. Der Besuch von Gottesdiensten ist davon jedoch fast nie betroffen.