Dietrich Hermann Kemmerich
Dietrich Hermann Kemmerich (* August 1677 in Apenburg; † 4. November 1745 in Jena) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Leben
Der Sohn des Pfarrers und Inspektors Franziskus Kämmerich (* Werben; † 27. November 1682 in Havelberg) und dessen Frau Anna Margaretha Conovius, besuchte Schulen in Havelberg, Salzwedel, Brandenburg und erwarb sich am Gymnasium in Hamburg das nötige Rüstzeug, um ein Studium beginnen zu können. Er immatrikulierte sich im Oktober 1700 an der Universität Rostock[1], wo er ein Studium der Theologie verfolgen wollte. Er änderte jedoch seine Vorstellungen und schlug den juristischen Ausbildungsweg ein. Dazu begab sich 1702 an die Universität Leipzig, wurde dort am 3. Dezember 1702 Baccalaureus und erwarb sich dort am 8. Februar 1703 den akademischen Grad eines Magisters. Am 3. März 1705 setzte er seine Studien an der Universität Halle fort.
Im selben Jahr wurde er vom Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth zum Professor der Moral, Politik und Beredsamkeit an der Ritterakademie Erlangen berufen und nachdem er sich 1707 an der Universität Halle den akademischen Grad eines Lizentiaten der Rechte erworben hatte, übernahm er in Erlangen die Professur für Natur-, Völker- und Staatsrecht. 1710 ging er zurück nach Leipzig, da er sich dort eine Professur versprach. Da er diese jedoch nicht erlangen konnte, folgte er 1717 einem Ruf an die Ritterakademie Brandenburg.
In der Zwischenzeit wurde Kemmerich zum Doktor der Rechte promoviert und von Brandenburg als erster Professor für Natur und Völkerrecht an die Universität Wittenberg berufen. Nachdem er am 7. Februar 1719 seine Stelle angetreten hatte und elf Jahre unter anderem auch die Stelle als Beisitzer der juristischen Fakultät ausgefüllt hatte, lehrte als Professor des römischen Rechts ab 1730 an der Universität Jena. In Jena beteiligte er sich auch an den organisatorischen Aufgaben der Hochschule und war im Sommersemester 1733 Rektor der Alma Mater. 1736 wurde er dort Ordinarius der juristischen Fakultät und Hofrat. Kemmerich hatte sich als Strafrechtler mit einem Lehrbuch zum Strafrecht einen Ruf erworben, der auch Literatur zum Staatsrecht verfasste.
Werkauswahl
- Neu-geöffnete Academie der Wissenschaften, zu welchen vornehmblich Standes-Personen nützlich können angeführet und zu einer vernünftigen und wohlanständigen Conduite geschickt gemacht werden, 2. Bd. Leipzig 1711
- Anleitung zur Staatswissenschaft der heutigen Welt. In einem kurzen Entwurff, 3. Bd., Leipzig 1712–1713
- Pufendorffius enucleatus, 1716
- Inroductio ad jus publicum, Leipzig 1721, Frankfurt und Leipzig 1744 (mit Porträt)
- Origines jur. ecclesiastici ex natura et indole religionis et ecclesiae, 1745
- Kulpisii collegium Grotianum, 1738
- Synopsis jur. criminalis, 1733, 1755, 1777
Literatur
- Ernst Landsberg: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft. Bd. 3/1 S. 89. 144
- Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 1, S. 239
- Gabriel Wilhelm Goetten: Das jetztlebende Europa Bd. 2, S. 508
- Hans-Christof Kraus: Englische Verfassung und politisches denken im Ancien Regime, 1689 bis 1789 2006 Oldenburg, S. 374, ISBN 3486579088
- Albert Teichmann: Kemmerich, Dietrich Hermann. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 15, Duncker & Humblot, Leipzig 1882, S. 599.
- Johann Christoph Adelung, Heinrich Wilhelm Rotermund: Fortsetzung und Ergänzungen zu Christian Gottlieb Jöchers allgemeinem Gelehrten-Lexico. Georg Jönden, Delmenhorst, 1810, Bd. 3, Sp. 202, (Online)
- Johann Christoph Mylius: Das in dem Jahre 1743 Blühende Jena. Georg Michael Marggraf, Jena 1743, S. 90, (Online)
- Johannes Günther: Lebensskizzen der Professoren der Universität Jena seit 1558 bis 1858, Jena 1858 Online