Diebstahl
Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (Deutschland) zum Diebstahl nach deutschem Recht oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich) zum Diebstahl nach österreichischem Recht.
In den letzten drei Jahrzehnten hat sich die Zahl der angezeigten Diebstähle in Deutschland mehr als halbiert.[1] Dieser Rückgang folgt dem Trend, der in allen westlichen Ländern zu beobachten ist.[2]
Etymologie
Das deutsche umgangssprachliche Verb klauen für stehlen ist von der alten und heute noch in den Mundarten bewahrten Bedeutung mit den Klauen fassen, packen, kratzen, krauen, krabbeln in ahd. klāwen, klouwen (9. Jahrhundert), mhd. klöuwen frühnhd. kläuen, kleien. Aus mit den Klauen packen, fassen entwickelt sich frühestens im 19. Jahrhundert mundartlich stehlen,[3] worauf sich auch das salopp gebrauchte Substantiv Klau für Diebstahl zurückführen lässt.[4][5] Umgangssprachlich ist auch das Wort Entwendung gebräuchlich, insbesondere in Österreich.[6][7]
Rechtslage in einzelnen Ländern
- Deutschland: Diebstahl (Deutschland)
- England und Wales: Diebstahl (England und Wales)
- Frankreich: Diebstahl (Frankreich)
- Österreich: Diebstahl (Österreich)
- Russland: Diebstahl (Russland)
- Schweiz: Diebstahl (Schweiz)
Unterscheidung
Je nach Ort und Art gibt es Unterschiede in der Ausführung sowie bei den Gegenmaßnahmen.
- Beischlafdiebstahl: im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr
- Fahrraddiebstahl: Fahrräder stehen oft im öffentlichen Raum
- Ladendiebstahl: unbezahlte Entnahme von Waren
- Mundraub: Unterschlagung von Mitteln des täglichen Bedarfs in geringer Menge oder unbedeutendem Wert für den alsbaldigen Verzehr
- Schwänzelpfennig: Unterschlagung einer geringfügigen Summe
- Raub ist mit Gewaltanwendung oder -androhung verbunden
- Taschendiebstahl: Straßenkriminalität bei der sich der Taschendieb im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befindet
- Trickdiebstahl: der Geschädigte wird durch unterschiedliche Maßnahmen abgelenkt
Kulturgeschichte
Eine Kulturgeschichte des Diebstahls und der mythischen und literarischen Figur des Diebes wurde von dem Kulturwissenschaftler Andreas Gehrlach geschrieben.
Kriminalstatistik
Das Bundeskriminalamt gibt jährlich eine Statistik über alle in Deutschland gemeldeten Straftaten heraus, die Polizeiliche Kriminalstatistik. Seit drei Jahrzehnten sind dort die Zahlen stark rückläufig. Im Jahr 1993 waren es noch 5.126 Fälle pro 100.000 Einwohner. 2019 waren es mit 2.194 weniger als halb so viele. Damit ist der Kriminalitätsbereich Diebstahl noch stärker rückläufig als die Kriminalität insgesamt, die nur um 21 % gefallen ist.[1]
Das Muster eines Rückgangs der Häufigkeit von Diebstahl seit Anfang der 1990er Jahre findet sich in allen westlichen Ländern. Es ist Teil eines allgemeinen Kriminalitätsrückgangs.[2]
Delikt | Fälle[1] | Änderung (2017 zu 2018) Änderung der Zahl der Fälle | Änderung zum Vorjahr | Aufklärungsquote |
---|---|---|---|---|
Diebstahl insgesamt | 1.936.315 | -156.679 | % | -7,5% | 11,6
Taschendiebstahl | 104.196 | -23.180 | % | -18,7% | 5,7
Fahrraddiebstahl | 292.015 | -32.480 | % | -2,7% | 9,1
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen | 247.311 | -29.617 | % | -10,7% | 10,2
Wohnungseinbruchdiebstahl | 97.504 | -19.036 | % | -16,5% | 18,1
Diebstahl von Kraftwagen | 30.232 | -3.031 | % | -9,1% | 11,9
Weblinks
Einzelnachweise
- Polizeiliche Kriminalstatistik. Bundeskriminalamt, abgerufen am 30. März 2020.
- Michael Tonry: Why Crime Rates Are Falling Throughout the Western World, 43 Crime & Just. 1 (2014). S. 5, abgerufen am 6. Juni 2019 (englisch).
- klauen. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 30. August 2014
- klauen, in duden.de, abgerufen am 30. August 2014
- Klau, der, duden.de, abgerufen am 30. August 2014
- deutsche-anwaltshotline.de abgerufen am 2. März 2019
- jusline.at abgerufen am 2. März 2019